der arbeitgeber ist rechtlich zur regelmäßigen unterweisung seiner mitarbeiter verpflichtet.

Allgemeine Unterweisung

Wenn neue Arbeitsmittel, Maschinen oder Anlagen eingeführt werden, wenn neue Mitarbeiter:innen eingestellt werden oder sich das Tätigkeitsfeld von Mitarbeiter:innen ändert, erfordert das eine Unterweisung. Die allgemeine Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten eines Tätigkeitsbereichs in einem Betrieb. Sie umfasst arbeitsschutzspezifische Anweisungen und Erklärungen, die den Arbeitsplatz und Aufgabenbereich der Beschäftigten betreffen.

Den Arbeitgeber:innen ist vom Arbeitsschutz vorgeschrieben, die Beschäftigten über die Sicherheit und die Vermeidung von Unfällen und Gefahren bei der Arbeit angemessen zu unterweisen (siehe § 12 (1) Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 § 4). Die Unterweisung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Abständen und mindestens einmal jährlich erfolgen.

Betriebsabläufe werden schnell zur Routine und man bemerkt es oftmals nicht, wenn sich Fehler eingeschlichen haben. Wir kommen mit einem neutralen Blick in Ihren Betrieb und können schnell die Ablauffehler erkennen, die Ihnen gar nicht mehr auffallen. Am liebsten ist es uns natürlich, wenn Fehler gar nicht erst entstehen. So oder so können Sie sich auf uns verlassen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, damit Sie und Ihre Mitarbeiter:innen abgesichert sind. Denn Arbeitsschutz ist Fürsorge und Vorsorge.

Kontaktieren Sie uns gerne für Ihr individuelles und auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Leistungen.

Noch Fragen zur allgemeinen Unterweisung?

Arbeitssicherheit Hamburg

PROFESSIONELL • PRAXISNAH • KOSTENOPTIMIERT