Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Arbeitsschutzzentrum Petrich

Persönliche SchutzausrüstungUm Arbeitnehmer vor den ausgesetzten Gefahren unterschiedlichen Branchen zu schützen, werden Schutzausrüstungen hergestellt und angeschafft. Die Ausrüstungen werden in verschiedene Risikokategorien eingestuft und sind je nach Beruf und dessen Risikostufe Pflicht für jeden Arbeitnehmer.

Was ist eine Schutzausrüstung?

Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist eine Ausrüstung in jeglicher Form, die von Beschäftigten im Beruf getragen werden, um sich vor Gefahren für die Gesundheit und das eigene Wohlergehen zu schützen.

Diese werden am Körper oder an einzelnen Körperteilen getragen oder gehalten. Zu diesen Ausrüstungen zählen allerdings nicht die normalen Arbeitskleidungen und Uniformen, da diese nicht speziell auf den Schutz des Beschäftigten ausgelegt sind.

Was gehört zu dieser Ausrüstung?

Eine persönliche Schutzausrüstung muss nicht zwangsläufig ein gesamter Anzug sein. In den meisten Fällen besteht sie aus Einzelteilen, denn nicht in jedem Beruf muss jedes Körperteil geschützt werden:

  • Augen- und Gesichtsschutz: Damit Augen und Gesicht bei gefährlichen Arbeiten geschützt werden, gibt es je nach Gefährdungsgrad Gesichts- und Augenschutz, Schutzbrillen, ein Schutzschild oder ein Visier.
  • Gehörschutz: In manchen Berufen wird das Gehör extrem belastet. Um es zu schützen, werden deshalb Gehörschutzstöpsel, ein Kapselgehörschutz oder Otoplastiken zur Verfügung gestellt.
  • Atemschutz: Je nach Beruf werden Atemschutzgeräte oder Staubmasken verwendet.
  • Fußschutz: Um die Füße vor herunterfallenden Gegenständen oder Ähnlichem zu schützen, werden in vielen Branchen Sicherheitsschuhe getragen.
  • Handschutz: Um die Hände vor schädlichen Stoffen und Verletzungen zu schützen, werden oft Schutzhandschuhe verpflichtend getragen.
  • Hautschutz: Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Haut zu reinigen. In Form von Hautschutz, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln ist es den Mitarbeitern freigestellt, diese Mittel zu benutzen.
  • Kopfschutz: Um den Kopf vor herabfallenden Gegenständen und Verletzungen zu schützen, ist es in vielen Berufen Pflicht, einen Schutzhelm oder eine Abstoßkappe zu tragen.
  • PSA gegen Absturz: Vor allem Unternehmen, die in gewisser Höhe arbeiten, müssen ihre Mitarbeiter gegen einen Absturz sichern. Zum Beispiel mit einem Auffanggurt, einem Falldämpfer und einem Höhensicherungsgerät.
  • Schutzausrüstung gegen Ertrinken: In Branchen, in denen die Mitarbeiter mit großen Wassermassen arbeiten, müssen sie mit Rettungswesten gegen Ertrinken gesichert sein.
  • Austrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen: Beschäftigte, die Menschen aus einem Gefahrenbereich retten, müssen durch Rettungsgurte, Rettungsschleifen und einem Rettungshubgerät gesichert sein.
  • Schutzkleidung: Schutzkleidung soll die Angestellten vor potentiellen Berührungen von gefährlichen Substanzen mit der Haut schützen.
  • Stechschutz: Um Verletzungen am Oberkörper zu vermeiden, gibt es Stechschutz für die Hände, Unterarme oder dem Rumpf.

Wer ist für die richtige Schutzkleidung verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Der Arbeitgeber ist indes dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdungen der Arbeitssicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu beseitigen oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Die unterschiedlichen Kategorien der PSA

PSA RichtlinieVerschiedene Situationen bieten unterschiedliche Gefahrenpotentiale. Daher gibt es drei verschiedene Kategorien für die Bestimmung des Schutzgrades:

  • Kategorie I: In dieser Kategorie geht es um den Schutz des Nutzers vor geringfügigen Risiken. Die Hersteller gehen hier davon aus, dass die Nutzer die Wirksamkeit der jeweiligen Ausrüstungen selbst einschätzen können. Zu dieser Kategorie zählen ausschließlich Ausrüstungen zum Schutz vor oberflächlichen mechanischen Verletzungen. Sie sind ebenfalls da, um mögliche Berührungen mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln, Berührungen mit heißen Oberflächen und Schädigungen der Augen durch Sonneneinstrahlung zu verhindern.
  • Kategorie II: Generell dienen diese Produkte dem Standard-Schutz vor mechanischen Risiken. Darunter fallen zum Beispiel Schutzhelme, Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz.
  • Kategorie III: umfasst komplexe Ausrüstungen zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblem Gesundheitsschäden. Die Einschätzung dieser Kategorie von den Nutzern selbst ist nicht möglich. In Kategorie III fallen auch gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische, Atmosphären mit Sauerstoffmangel, schädliche biologische Agenzien und ionisierende Strahlungen. Auch warme Umgebungen mit einer Lufttemperatur von 100 Grad oder kalte Umgebungen mit einer Lufttemperatur bis zu -50 Grad zählen zu dieser Kategorie. Ebenso sind Stürze aus der Höhe, Ertrinken, Stromschläge, Hochdruckstahl, Verletzungen durch Messerstiche oder schädlicher Lärm Beispiele für diese Einordnung.

Wann ist welche Kategorie zu tragen?

Die Europäische Kommission hat Leitlinien erarbeitet, die eine einheitliche Anwendung sicherstellen sollen. Diese dient daher als Hilfestellung und bei der Beseitigung von Unklarheiten.

Wer kommt für die Kosten der Schutzausrüstung auf?

PSA SicherheitDer Arbeitgeber ist zur Bereitstellung der Ausrüstung für die Mitarbeiter verantwortlch und verpflichtet. Er muss also abwägen, welche die geeignete Schutzausrüstung ist, die Ausrüstung warten und bei Defekten auch ersetzen. Alle Kosten, die bei diesen Maßnahmen aufkommen, muss der Arbeitgeber tragen. Er darf sie jedoch nicht dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen.

Was gehört nicht zur Schutzausrüstung?

Nicht jede Form von Arbeitskleidung gilt als Schutzausrüstung. Normale Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten dienen, gehören nicht dazu. Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste, persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr und den Zivil- und Katastrophenschutz gelten ebenfalls nicht als PSA. Kleidung der Polizei des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen, tragen beziehungsweise ausweisen auch nicht. Dementsprechend sind auch persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, Sportausrüstungen, Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel sowie tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Gefahrstoffen nicht zugehörig.

Welche Regeln muss der Nutzer in Bezug auf die Schutzausrüstung befolgen?

Arbeitnehmer dürfen die persönlichen Schutzausrüstungen ausschließlich bestimmungsgemäß benutzen, müssen sie daher regelmäßig vor der Benutzung auf offensichtliche Mängel prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich dem Arbeitgeber melden.

 

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