Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Abschnitt 1 – allgemein –

§ 1 Allgemeines

  1. Ihr Vertragspartner ist das Arbeitsschutz Zentrum Petrich, vertreten durch den Inhaber und Geschäftsführer Maik Petrich. Beanstandungen können Sie an unsere Kundenbetreuung in Hamburg richten.

 

Arbeitsschutz Zentrum Petrich

Gustav-Kunst-Straße 16

20539 Hamburg

Tel.: +49 40 731 288 25

office@arbeitsschutz-zentrum-petrich.de

Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB). Diese gelten für aktuelle und für zukünftige Geschäftsbeziehungen und ohne dass in der Korrespondenz eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgt.

§ 2 Geltung

Die folgenden Regelungen gelten im Falle eines zwischen dem Arbeitsschutz Zentrum Petrich und einem Kunden direkt zustande kommenden Rechtsgeschäftes. Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen nach §§3 & 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und nach weiteren Arbeitsschutzvorschriften. Weiterhin führt das Arbeitsschutz Zentrum Petrich Seminare aus den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz durch. Bei Verträgen (auch verbindliche Bestellungen von Seminaren und anderen Dienstleistungen) über fortlaufende Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, auch wenn sich das Arbeitsschutz Zentrum Petrich in Zukunft nicht auf diese beruft. Abweichende Bedingungen eines Kunden, die das Arbeitsschutz Zentrum Petrich nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für das Arbeitsschutz Zentrum Petrich unverbindlich, auch wenn das Arbeitsschutz Zentrum Petrich ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 3 Vertragsabschluss

Schriftliche oder mündliche Bestellungen gelten als Angebote zum Vertragsabschluss. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Betreuungsvertrag oder durch Ausführung der Leistung zustande.

 § 4 Pflichten des Arbeitsschutz Zentrum Petrich

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich führt die vertraglichen Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich darf die Leistungen ganz oder teilweise an geeignete Unterauftragnehmer weitergeben.

Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine verlängern sich, wenn und sofern die Leistungserbringung aus des Arbeitsschutz Zentrum Petrich nicht verschuldeten Gründen gestört ist.

§ 5 Auftraggeberpflichten

Der Auftraggeber hat dem Arbeitsschutz Zentrum Petrich alle relevanten Unterlagen, die mit Auftragserfüllung im Zusammenhang stehen, zugänglich zu machen bzw. zur Verfügung zu stellen und relevante Informationen zu erteilen.

Bei kurzfristigen Terminabsagen von Beratungen oder Begehungen vor Ort oder anderen vereinbarten Dienstleistungen durch den Auftraggeber wird eine Vergütung auf Basis der vertraglich vereinbarten Zahlungen oder des Stunden- bzw. Tagessatzes wie folgt fällig:

  • Bis zum 5. Arbeitstag vor dem Termin ist die Terminabsage kostenfrei.
  • Bei einer Terminabsage vom 4. – 2. Arbeitstag vor dem Termin werden 50 % eines Tagessatzes zur Zahlung fällig oder die für diesen Termin veranschlagten Stunden vom Stundenkonto abgezogen.
  • Bei einer Terminabsage 1 Tag vor dem Termin oder bei einem Terminausfall ohne Absage werden 100 % eines Tagessatzes oder die in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Beträge zur Zahlung fällig oder die für diesen Termin veranschlagten Stunden vom Stundenkonto abgezogen.

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich ist bei Terminabsagen durch den Auftraggeber gemäß der o.g. Punkte nicht zur Nachleistung verpflichtet.

§ 6 Nutzungsrechte

Entstehen bei Ausführung des Auftrags Ergebnisse, die dem Urheberrecht unterliegen (z.B. Gutachten, Prüfergebnisse), räumt das Arbeitsschutz Zentrum Petrich dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht ein.

 § 7 Gewährleistung

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich übernimmt die Gewähr für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik, insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß ASiG. Weiterhin übernimmt das Arbeitsschutz Zentrum Petrich die Gewähr für die fachmännische und mit aller Sorgfalt vorgenommene Ausführung der Leistungen.

Die Gewährleistungsfrist endet ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, das Arbeitsschutz Zentrum Petrich hat einen Mangel arglistig verschwiegen.

Eine abnahmefähige Leistung des Arbeitsschutz Zentrum Petrich gilt spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die Schlussrechnung als abgenommen. In sich abgeschlossene Teilleistungen (z.B. eine Betreuungsaktion) gelten spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die entsprechende Teilrechnung als erfolgt.

Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Nichtbeachtung der Dokumentation verursacht werden, leistet das Arbeitsschutz Zentrum Petrich keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter.

 § 8 Haftung

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beruhen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Darüber hinaus haftet das Arbeitsschutz Zentrum Petrich für Körper- und Gesundheitsschäden, aus Produkthaftung und für Verletzung vertragswesentlicher Pflichten jeweils bei Verschulden. Soweit das Arbeitsschutz Zentrum Petrich oder deren Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Auftraggeber für Schäden haften, ist die Haftung auf die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitsschutz Zentrum Petrich begrenzt. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist seine Haftung auf dem allgemein zu erwartenden, typischen Schaden, begrenzt.

 § 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen des einzelnen Vertrages bestimmen sich nach den jeweiligen Vereinbarungen im Vertrags- oder Bestellprozess.

Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder durch das Arbeitsschutz Zentrum Petrich, gleich aus welchem Grund, behält das Arbeitsschutz Zentrum Petrich den Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachte Leistungen. Bei Beendigung eines Vertrages mit mehrjährigen Leistungen und jährlichen Ratenzahlungen vor Ablauf des Betreuungsintervalls sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig und zu begleichen.

Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat das Arbeitsschutz Zentrum Petrich das Recht, sämtliche hinterlegte Daten zu löschen. Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf weitere Speicherung der hinterlegten Daten besteht.

§ 10 Allgemeine Kostenstruktur / Rechnungsstellung / Zahlungsfristen / Leistungserbringung

Dieser Paragraf ist für sämtliche durch das Arbeitsschutz Zentrum Petrich angebotenen Leistungen gültig, für Seminarleistungen ist der Abschnitt 2 zu betrachten:

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich verrechnet generell bei allen Leistungen nach aufgewendeten Stunden.

1.1              Für Unternehmen mit Betreuungsvertrag aus den Bereichen Arbeitssicherheit durch das Arbeitsschutz Zentrum Petrich gelten die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen und die AGB des Arbeitsschutz
                   Zentrum Petrich, exklusive Punkt 1.2.

1.1.1            Das Vertragsangebot bezieht sich auf die allgemeinen Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit von Montag bis Donnerstag in den Rahmenzeiten 08:00 – 16:00 Uhr, jeweils außer Feiertage.

1.1.2            Leistungen außerhalb der jeweiligen Rahmendienstzeiten von Punkt 1.1.1 müssen vom Unternehmen mit Betreuungsvertrag gesondert beauftragt werden. Der Zuschlag bei Erbringung von Leistungen
                    außerhalb der Rahmendienstzeiten beträgt 50 % bis Samstag 14:00 Uhr sowie 100 % für die Zeit von Samstag 14:00 Uhr – Montag 08:00 Uhr. Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich behält sich bei
                    Anforderungen von Leistungen außerhalb der Rahmendienstzeiten das alleinige Entscheidungsrecht zur Erbringung vor.

1.2              Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich berechnet generell für alle sonstigen Personen / Unternehmen, die keinen Betreuungsvertrag mit dem Arbeitsschutz Zentrum Petrich abgeschlossen haben, bei allen    
                   Leistungserbringungen, je angefangene Stunde im Bereich Arbeitssicherheit 105,00 € pro Stunde. Personen / Unternehmen, die keinen Betreuungsvertrag mit dem Arbeitsschutz Zentrum Petrich  
                   abgeschlossen haben, haben als Auftraggeber vor Terminreservierung die Kosten als Vorkasse auf das Konto vom Arbeitsschutz Zentrum Petrich von 100% zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang erfolgt
                   die Terminvereinbarung. Eine Stornierung nach verbindlicher Auftragsbestätigung ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Kosten durch das Arbeitsschutz Zentrum Petrich.

1.3              Die Rechnungsstellung des Arbeitsschutz Zentrum Petrich erfolgt ausschließlich nach geltendem Recht in elektronischer Form als PDF-Anlage an eines vom Auftraggeber zu benennendes E-Mail  
                   Rechnungspostfach. Auftraggeber, die die Rechnungen in Papierform anfordern, zahlen eine Servicegebühr von 6,90 € pro Rechnungsversand.

1.4              Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Mit Rechnungsstellung gilt die geschuldete Leistung für den betreffenden Zeitraum als erbracht. Leistungen für Unternehmen mit Betreuungsvertrag werden
                   vierteljährlich im Voraus gestellt und sind sofort fällig. Zahlungsverzug tritt ein ab 7 Tagen nach Rechnungsstellung (§286 II BGB) bzw. vertraglich vereinbarter Frist. Verzugszinsen werden dann automatisch
                   fällig (§ 288 (2) BGB), zzgl. der Porto- und Bearbeitungsgebühr/Rechnungsausfall. Nach Eintritt von Zahlungsverzug erfolgt die Einleitung des Mahnverfahrens über die Creditreform Hamburg, von der
                   Decken KG, 20097 Hamburg.

1.5              Alle Preisangaben auf Angeboten oder Rechnungen verstehen sich zzgl. der zur Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.

1.6              Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich erhebt für die Ausarbeitung von umfangreichen Angeboten eine Servicepauschale von 278,00 €. Diese Servicepauschale wird bei Zustandekommen des Auftrages mit der
                   ersten Rechnung verrechnet.

§ 11 Fahrtkosten / Reisekosten Personal

Als Reisekosten werden die folgenden Verrechnungssätze in Rechnung gestellt.

  • Fahrtkosten bei Fahrten mit dem PKW außerhalb vom Stadtgebiet Hamburg werden mit 0,95 Euro pro Kilometer Hin- und Rückreise berechnet.
  • Fahrtkosten bei Fahrten mit dem PKW innerhalb vom Stadtgebiet Hamburg werden mit 42,50 Euro pauschal berechnet.
  • Fahrtkosten Bahn werden nach Aufwand weiterberechnet. Mindeststandard Sicherheitsfachkräfte/Assistenzpersonal zweite Klasse DB mit Sitzplatzreservierung; Geschäftsführung erste Klasse DB mit Sitzplatzreservierung.
  • Flugkosten werden nach Aufwand weiterberechnet. Mindeststandard Sicherheitsfachkräfte/Assistenzpersonal Economy Class. Mindeststandard Geschäftsführer Premium Economy Class oder Business Class, je nach Verfügbarkeit.
  • Kosten bei Übernachtung werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Für die Übernachtung wird pro Übernachtung eine Übernachtungspauschale von 85,00 € in Rechnung gestellt.

§ 12 Arbeitseinheiten Hotline / E-Mails / Telefonate / Sondertermine

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich verrechnet generell gemäß DGUV V2 bei folgenden Leistungen, wie z.B. bei Schreib- und Dokumentationsaufgaben, Telefonaten, E-Mail, Auswertungen, Fortbildungen o.ä. je nach Anlass gemäß DGUV V2 „Grundbetreuungszeiten“, und/oder gemäß DGUV V2 „Betriebsspezifische Leistungen“, je angefangenen halbe Stunde den betreuenden Arbeitgebern (Auftraggeber). Dies gilt auch für generell alle sonstigen Personen / Unternehmen, die keinen Betreuungsvertrag mit dem Arbeitsschutz Zentrum Petrich abgeschlossen haben, bei allen derartigen Leistungserbringungen.

  • Bei Inanspruchnahme der Hotline (E-Mails / Telefonate)
  • Bei Wahrnehmung und Bearbeitung von eingehenden E-Mails außerhalb der Vorort Termine
  • Bei Wahrnehmung und Bearbeitung von eingehenden Telefonaten außerhalb der Vorort Termine
  • Bei Wahrnehmung und Bearbeitung von Schriftverkehr außerhalb der Vorort Termine
  • Bei Wahrnehmung von Verwaltungstätigkeiten außerhalb der Vorort Termine
  • Bei Wahrnehmung von Sonderterminen vor Ort oder beim Arbeitsschutz Zentrum Petrich
  • Bei Wahrnehmung von Fortbildungen vor Ort beim Arbeitsschutz Zentrum Petrich oder bei externen Fortbildungsveranstaltungen

§ 13 Verwendung, Inhalt

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich ist bemüht, ihre Online-Produkte jeweils nach neuesten Erkenntnissen zu erstellen und laufend zu pflegen.

Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich gibt auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit ihrer Online-Produkte zu einem bestimmten Zweck. Der Einsatz und die Nutzung der Online-Produkte fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.

 § 14 Datenschutz/ Einwilligungserklärung und Widerrufsrecht und Datensicherheit

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich gewährleistet, dass die vom Kunden übermittelten Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik hinreichend gesichert werden. Aufgrund der Bereitstellung über das Internet lässt sich aber ein fremdes Einwirken auf die Systemumgebung des Arbeitsschutz Zentrum Petrich nicht ausschließen. Aus diesem Grund gilt für den Verlust und die Zerstörung von Daten die Haftungsbegrenzung aus § 6 dieser AGBs.

Die Auftraggeber erklären ihr ausdrückliches Einverständnis, zur Abwicklung dieser Bestellung sowie zu Updates und neuen Produkten auch per E-Mail oder Fax angesprochen zu werden. Auftraggeber können unter der E-Mail-Adresse maik.petrich@arbeitsschuztz-zentrum-petrich.de oder der Telefonnummer

+49 40 – 731 288 25 Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen.

Es gilt die Datenschutzerklärung des Arbeitsschutz Zentrum Petrich uneingeschränkt.

 

Abschnitt 2 – Seminare –

 § 15 Anmeldung

Die Anmeldung eines offenen Seminars erfolgt über das Buchungsformular (www.arbeitsschutz-zentrum-petrich.de), per Post (Arbeitsschutz-Zentrum-Petrich, Gustav-Kunst-Str. 16, 20539 Hamburg) oder per E-Mail (info@arbeitsschutz-zentrum-petrich.de).

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsschutz Zentrum Petrich, spätestens am nächsten Werktag nach Anmeldung. Durch diese wird die Anmeldung verbindlich und es kommt ein Vertrag zustande.

Die Teilnehmerzahl ist aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt. Anmeldungen für offene Seminare werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§ 16 Gebühren

 Die Seminargebühren betragen zurzeit pro Person für ein:

• Brandschutzhelfer-Seminar; 6 UE 127,00 €
• Evakuierungshelfer-Seminar; 4 UE 114,00 €
• Feuerlösch-Seminar; 2 UE 114,00 €
• Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten; 16 UE 527,00 €
• Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte; 16 UE 350,00 €
• Fortbildung für Brandschutzbeauftragte; 16 UE 350,00 €
• Grundlehrgang zum Brandschutzbeauftragten; 16 UE 672,00 €
• SCC Dok. 017 Prüfungsvorbereitung inkl. Prüfung; 8 UE 517,00 €
• SCC Dok. 018 Prüfungsvorbereitung inkl. Prüfung; 6 UE 374,00 €
• Prüfungsgebühren SCC Dok. 017 150,00 €
• Prüfungsgebühren SCC Dok. 018 130,00 €
• Blitzzertifikat SCC Dok. 017 & 018 zzgl. 130,00 €

Die Seminargebühren gelten pro Person! Für Firmen, die gleich mehrere Teilnehmer zur Teilnahme schicken, können andere, im Vorfeld angebotene Konditionen, gelten.

Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.

Alle Seminare sind auch als Inhouse-Seminare buchbar. Hierfür erstellt das Arbeitsschutz Zentrum Petrich ein gesondertes Angebot.

§ 17 Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen

Im Seminarpreis eingeschlossen sind alle Leistungen wie im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschrieben.

Die Seminargebühren für Inhouse-Seminare werden nach der Buchung in Rechnung gestellt (Vorauszahlung) und sind sofort fällig.

Die Seminargebühren für offene Seminare werden nach der Buchung in Rechnung gestellt (Vorauszahlung) und sind sofort fällig.

Für fehlende oder verspäteten Nachweise, welche für die Zertifizierung nach dem Normativen Regelwerk benötigt werden, erheben wir eine Servicegebühr von 125,00 € zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Sollten weitere Kosten auf Grund von verspätet eintreffender Nachweise aufkommen, zahlt der Verursacher diese. Dabei sind notwendig gewordene Blitzzertifikate o.ä. gemeint.

Andere Zahlungsbedingungen, z.B. Ratenzahlungen, sind nur mit schriftlicher Vereinbarung möglich.

Für Mahnungen wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 35,00 € pro Mahnung erhoben. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben.

Alle Preise verstehen sich in EURO (€) netto zzgl. der zur Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

§ 18 Zertifikat

Nach erfolgreicher Teilnahme wird das Zertifikat innerhalb 14 Werktage wie folgt zugestellt:

  • Kostenfrei – Elektronisch (per E-Mail) an die bei der Seminaranmeldung hinterlegte E-Mailadresse innerhalb von 14 Arbeitstagen.
  • Optional gegen 14,50 EUR per Rechnung – Ausgedruckt (postalisch) an die bei der
    Seminaranmeldung hinterlegte Postadresse innerhalb 14 Arbeitstagen.

Ein Zertifikat wird nur dann ausgestellt, wenn: 

  • die Lehrgangsgebühr vollständig entrichtet wurde
  • alle Unterrichtsthemen besucht wurden 

 Ein Ersatz-Zertifikat kann gegen Gebühr wie folgt zugestellt werden:

  • Elektronisch (per E-Mail) an die angegebene E-Mailadresse; hierfür erheben wir eine Servicepauschale von 24,50 €
  • Gegen 24,50 € Porto & Versand – Ausgedruckt (postalisch) an die angegebene Postadresse

 Für die Erstellung von SCC Personenzertifikaten der Dakks gelten die folgenden Regelungen

Personenzertifikate werden nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von 14 Werktagen nach erfolgter Prüfung kostenfrei im Original per Post versendet. Ein Blitzzertifikat wird 24 Stunden nach erfolgter Prüfung vorab per Mail zugesandt. Aufgrund fehlender Dokumente kann sich die angegebene Zeit verlängern. Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich haftet hierfür nicht.

§ 19 Stornogebühren

Sollte das Seminar seitens des Auftraggebers zum vereinbarten Termin nicht stattfinden können, so ist dieses spätestens 10 Werktage vor Seminarbeginn schriftlich zu verschieben. Hier wird dann ein neuer Termin vereinbart. Kann ein Teilnehmer an einem offenen Seminar trotz der Buchung nicht teilnehmen, hat er seine Absage spätestens 5 Werktage vor dem Seminar schriftlich beim Arbeitsschutz Zentrum Petrich zu melden. Er kann das Seminar dann an einem anderen Termin nachholen.  Eine Stornierung ist in jedem Fall ausgeschlossen, der gesamte Seminarpreis ist gemäß §14 zu bezahlen.

 Teilnehmer- oder unternehmensseitige Krankheits-, Personaldispositions- sowie Wetter- und Verkehrsrisiken tragen wir nicht.

§ 20 Seminarabsagen durch das Arbeitsschutz Zentrum Petrich

Ein Seminar kann durch das Arbeitsschutz Zentrum Petrich abgesagt/verschoben werden. Die Absage wird dem Auftraggeber rechtzeitig, jedoch mindestens 5 Werktage vor Lehrgangsbeginn, bekanntgegeben.

Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit eines Trainers (m/w) der Lehrgang kurzfristig ausfallen müssen, ist dies möglich. Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich bemüht sich in solchen Fällen unverzüglich um einen Ersatztermin.

Sollte kein passender Ersatztermin angeboten werden können, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren zurückerstattet. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Fahrtkosten, etc., bestehen nicht.

§ 21 Seminarräume

Für Seminare außerhalb der von uns gebuchten Räumlichkeiten müssen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein.

Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m2 aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht geschult werden können.

Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitzmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Beamer zum Einsatz zu bringen.

§ 22 Haftung des Arbeitsschutz Zentrum Petrich

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich haftet Dritten gegenüber im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Weiterreichende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nicht.

§ 23 Datenschutz

Das Arbeitsschutz Zentrum Petrich verwendet die von Ihnen erhobenen Daten für die Durchführung ihrer geschäftlichen Tätigkeit und um Ihnen Angebote für ähnliche Leistungen per Post oder per E-Mail zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Arbeitsschutz Zentrum Petrich, Gustav-Kunst-Str. 16, 20539 Hamburg per Post oder per E-Mail unter info@arbeitsschutz-zentrum-petrich.de widersprechen oder eine Einwilligung widerrufen.

§ 24 Fahrtkosten / ReisekostenPersonal

Als Reisekosten werden die folgenden Sätze in Rechnung gestellt.

  • Fahrtkosten bei Fahrten mit dem PKW außerhalb vom Stadtgebiet Hamburg werden mit 0,95 Euro pro Kilometer Hin- und Rückreise berechnet.
  • Fahrtkosten bei Fahrten mit dem PKW innerhalb vom Stadtgebiet Hamburg werden mit 42,50 Euro pauschal berechnet.
  • Fahrtkosten Bahn werden nach Aufwand weiterberechnet. Mindeststandard Sicherheitsfachkräfte/Assistenzpersonal zweite Klasse DB mit Sitzplatzreservierung; Geschäftsführung Erste Klasse DB mit Sitzplatzreservierung
  • Flugkosten werden nach Aufwand weiterberechnet. Mindeststandard Sicherheitsfachkräfte/Assistenzpersonal Economy Class. Mindeststandard Geschäftsführer Premium Economy Class oder Business Class, je nach Verfügbarkeit.
  • Kosten bei Übernachtung werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Für die Übernachtung wird pro Übernachtung eine Übernachtungspauschale von 85,00 € in Rechnung gestell

§ 25 Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.

SCC Schulung Hamburg ist eine Marke des Arbeitsschutz Zentrum Petrich. Alle Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung gelten uneingeschränkt auch für SCC Schulung Hamburg.

Arbeitsschutz Zentrum Petrich – Stand März 2022