Brandschutzbegehung ist unternehmerische Pflicht

Als ein Bestandteil des Arbeitsschutzes gehört eine regelmäßige Brandschutzbegehung zu den Pflichten der Unternehmer:innen und liegt somit in ihrer Verantwortung. Sie können diese Pflichten aber auch an den Brandschutzbeauftragten oder an sachkundige externe Fachkräfte übertragen. Als vorbeugende Brandschutzmaßnahme sorgen Brandschutzbegehungen dafür, dass eventuelle brandschutztechnische Schwachpunkte erkannt und beseitigt werden, um somit großen Schaden zu verhindern. Ziel ist es, Brände zu vermeiden; falls es doch einmal brennt, die Brandausbreitung zu begrenzen und erfolgreiche Rettungs- und Löschmaßnahmen durchzuführen.

Was ist eine Brandschutzbegehung?

Die Brandschutzbegehung ist eine reguläre Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz und gehört zu den Aufgaben der Brandschutzbeauftragten. Die Ergebnisse der Begehung werden in einem Begehungsprotokoll schriftlich festgehalten. Dies gilt als Nachweis, dass eine Überprüfung durchgeführt wurde. Es sollte sorgfältig und nachvollziehbar gestaltet sein, damit es bei der Ermittlung von Verantwortlichkeit im Brandfall und rechtlich herangezogen werden kann. Die im Protokoll dokumentierten Mängel müssen so schnell wie möglich behoben werden.

Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.
Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.

Rechtliche Grundlagen für die Brandschutzbegehung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 müssen Unternehmer:innen, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung, Vorkehrungen zur Vermeidung von gefährlichen Störungen im Betriebsablauf treffen. Diese Vorkehrungen müssen Unternehmer:innen planen, durchsetzen und auf Einhaltung überprüfen. Die genauen Anforderungen des Brandschutzes sind in Normen (u.a. DIN 4102, DIN EN 13501), technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 205-001) genauer erklärt. In einer Brandschutzbegehung überprüft man die Umsetzung dieser Anforderungen.

Tipps für die Brandschutzbegehung

  • Besichtigen Sie das Gebäude immer von oben nach unten, damit Notizen immer die gleiche Laufrichtung haben
  • Führen Sie Gespräche: Bleiben Sie insbesondere in Verbindung mit dem Werksschutz, den Sicherheitsbeauftragten und den Bereichsverantwortlichen darüber, welche Beobachtungen Sie gemacht haben
  • Achten Sie auf neue Gesichter: Stellen Sie sich neuen Mitarbeiter:innen vor und erklären gleichfalls Ihr Aufgabengebiet
  • Besichtigen Sie das Gebäude immer so, als würden Sie zum ersten Mal eine Bestandsaufnahme aus brandschutztechnischer Sicht machen
  • Wenn die Feuerschutzabschlüsse per Handschalter auslösen/ zufallen können, ohne eine Protektion zu durchbrechen, tun Sie das
  • Achten Sie zudem auch auf die in der Firma gesprochenen Sprachen. Sollten Sie Mitarbeite:innen beschäftigen, die kein oder wenig Deutsch sprechen, prüfen Sie entsprechend, ggf. mithilfe von Dolmetscher:innen, ob diese Mitarbeiter:innen das richtige Verhalten im Betrieb kennen
  • Sprechen Sie gelegentlich Ihre Brandschutzhelfer:innen an, um sich ein Bild des Kenntnisstands zu machen, und fragen Sie, was sie in gewissen Situationen tun würden
  • Gehen Sie weiterhin nicht davon aus, dass ein Fluchtweg einschließlich aller Türen und Tore im Verlauf begehbar sind. Prüfen Sie es deshalb jedes Mal erneut!
Ausbildung und betriebliche Weiterbildung in den Bereichen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes
Ausbildung und betriebliche Weiterbildung in den Bereichen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes
  • Überall dort, wo es ein Hinweisschild auf einen Feuerlöscher gibt, sollte dementsprechend auch ein solcher zu finden sein
  • Wandhydranten sollten im Rahmen einer Wartung verplombt werden, denn dann muss im Regelfall nur die Plombe bei einer Begehung geprüft werden
  • Es muss geprüft werden, ob die  Brandschutztüren in Ordnung und funktionsfähig sind
  • Die Fluchtwegbeleuchtung muss auch bei Beleuchtungsausfall noch zu erkennen sein
  • Breite und die Beschaffenheit der Fluchtwege muss den Anforderungen nach der Bauordnung entsprechen
  • Es dürfen keine brenn- bzw. entflammbaren Gegenstände in den Fluren gelagert werden
  • Türen und Tore sollen leitgängig und nicht auf- bzw. zugekeilt sein und Brandschutztüren müssen ihre Funktion entsprechend erfüllen können
  • Handfeuermelder zur Alarmierung der Feuerwehr, Notabschaltungstaster für Lüftungsanlagen und Handauslösetasten für Löschanlagen müssen jederzeit sofort zu erkennen und ohne Hindernisse zu betätigen sein. Auch hier müssen Hinweisschilder installiert werden

Haben Sie noch Fragen zum Thema Brandschutzbegehung?

Arbeitssicherheit aus Hamburg

PROFESSIONELL • PRAXISNAH • KOSTENOPTIMIERT