Die Betriebsanweisung sorgt für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter bei der Arbeit.

Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung beinhaltet Informationen über den Umgang mit gefährlichen chemischen oder biologischen Stoffen, Maschinen und Fahrzeugen sowie über bestimmte Verfahren und Arbeitsabläufe. Die Betriebsanweisung ist allerdings keine Betriebsanleitung.

Betriebsanweisungen dienen vor allem der Minimierung von Unfällen und Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter:innen. In folgenden Vorschriften werden Betriebsanweisungen gefordert:

  • Betriebsanweisungen für gefährliche chemische Arbeitsstoffe (§14 GefStoffV und TRGS 555)
  • Betriebsanweisungen für gefährliche biologische Arbeitsstoffen (§14 BioStoffV)
  • Betriebsanweisungen für Maschinen bzw. für besonders gefährliche Tätigkeiten (§9 ArbSchG und §12 BetrSichV)

 

Was man beim Aushang der Betriebsanweisung beachten muss

Der Inhalt der Betriebsanweisung muss auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten und übersichtlich gestaltet sein. Die Anweisung sollte möglichst auf einer DIN A4-Seite Platz finden und an einer für alle gut einsehbaren Stelle aushängen.

Gemäß ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung müssen die Anweisungen mit Piktogrammen und Symbolen versehen und in verständlicher Form und Sprache formuliert sein und den Beschäftigten somit das Lesen erleichtern. Das bedeutet auch, dass ggf. in verschiedene Sprachen übersetzt werden muss.

Zudem müssen die Beschäftigten die Anweisung kennen, bevor sie eine (neue) Maschine bedienen oder mit einem (unbekannten) Gefahrstoff hantieren. Die Betriebsanweisung für Maschinen/Arbeitsverfahren, für Gefahrstoffe und die Betriebsanweisung für die Benutzung einer PSA unterscheiden sich in Inhalt und Aussehen. Folgende farblichen Markierungen werden empfohlen:

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Farbliche Markierung und Vereinheitlichung

Farbe Betriebsanweisung für
ORANGE oder ROT Gefahrstoffe
BLAU Arbeitsmittel, Maschinen
GRÜN Benutzung einer PSA

 

Unternehmen können aber auch selbst festlegen, wie die Betriebsanweisungen gestaltet sind. Hauptsache ist, dass die Anweisungen innerhalb des Unternehmens graphisch einheitlich gestaltet sind und dass die Beschäftigten die Anweisungen verstanden und akzeptiert haben.

Betriebsanweisungen müssen von Unternehmer:innen bzw. den Vorgesetzten unterschrieben werden. Mit der Unterschrift haben sich die Beschäftigten an die Regelungen zu halten. Bei Verstoß gegen die verbindlichen Vorschriften drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Wie eine Betriebsanweisung aufgebaut ist

 

Eine Betriebsanweisung für Maschinen und Arbeitsverfahren beinhaltet folgende Punkte:

  • Gefahren für Mensch und Umwelt beim Umgang mit der Maschine
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Umgang mit der Maschine
  • Verhalten bei Störungen
  • Vorgehen bei Unfällen, Erste-Hilfe Maßnahmen, Angaben zu Ersthelfer:innen und der Notfallzentrale
  • Instandhaltung der Maschine bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfällen
  • Folgen bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung
  • Anwendungsbereich

 

Eine Betriebsanweisung für Gefahr- und Biostoffe enthält folgende Anweisungen:

  • Anwendungsbereich und Angaben, wofür der Gefahrstoff eingesetzt wird
  • Bezeichnung des Gefahrstoffes / der Inhaltsstoffe
  • Gefahren für Mensch und Umwelt, die vom Stoff ausgehen können
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten im Gefahrfall und bei Störungen
  • Angaben zu Erster Hilfe, Notrufnummern und Ersthelfer:innen
  • Sachgerechte Entsorgung

 

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Hinweise beim Aushang und Veröffentlichen

Betriebsanweisungen können darüber hinaus auch Angaben über die Tätigkeitsbeschreibung der Mitarbeiter:innen enthalten.
Die Inhalte der Betriebsanweisung werden den Beschäftigten bei einer Unterweisung und vor der Aufnahme einer Tätigkeit vermittelt. Danach hängen die Betriebsanweisungen zur Einsicht für die Beschäftigten öffentlich aus.

Die Unterweisung muss mindestens jährlich bezogen auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit wiederholt werden. Auch die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung müssen in die Betriebsanweisung mit einfließen. Bei sicherheitsrelevanten Änderungen muss auch die Betriebsanweisung angepasst werden.

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Arbeitssicherheit aus Hamburg

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