Die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses ist für jedes Unternehmen Pflicht, das mit gefährlichen Stoffen arbeitet.

Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis ist, wie der Name schon vermuten lässt, ein Verzeichnis über die verschiedenen Gefahrstoffe im Unternehmen. Das Führen eines solchen Verzeichnisses ist Pflicht für jedes Unternehmen, das gefährliche Substanzen hat. Bestimmt wird diese Pflicht durch die Gefahrstoffverordnung (GefSToffV).

Einhaltung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Gefahrstoffverzeichnisse sind ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Damit sind sie von entscheidender Bedeutung für die Einhaltung von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Es wird häufig auch Arbeitsstoff- und Gefahrstoffverzeichnis (AGV) oder Gefahrstoffkataster genannt.

 

Das Verzeichnis dient als Grundlage zur

  • Substitutionsprüfung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betreuung und Vorsorge im arbeitsmedizinischen Rahmen
  • Feststellung der potenziellen Gefährdungsschwerpunkte (die z.B. zu Unfällen und Erkrankungen führen können)
  • Identifikation von z.B. krebserzeugenden Stoffen, welche besondere Schutzmaßnahmen nach sich ziehen müssen
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Hinweise zum Erstellen

Es steht den Arbeitgeber:innen frei, ob die Auflistung digital oder auf Papier vorliegt. Wichtig ist nur, dass die Arbeitnehmer:innen sowie die Vertretung der Mitarbeiter:innen das AVG jederzeit einsehen können. Ein Softwareprogramm kann die Erstellung erleichtern.

Ebenfalls müssen Arbeitgeber:innen darauf achten, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Sinnvoll ist es dementsprechend, die Werte in einer Datei mit den gefährlichen Substanzen zu pflegen.

Sofern Arbeitnehmer:innen bei ihrer Tätigkeit in Berührung mit Gefahrstoffen kommen, ist es die Pflicht der Arbeitgeber:in eine Unterweisung der Beschäftigten vorzunehmen.

Damit die Arbeitnehmer:innen die Gefährlichkeit der Substanzen schnell und einfach identifizieren können, sollte mit einer optischen Unterstützung gearbeitet werden. Durch Symbole und Piktogramme wie einem Totenkopf oder einer Flamme wird schnell klar, wie die Beschäftigten sich zu verhalten haben.

Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.

Was beinhaltet das Gefahrstoffverzeichnis?

Die Vorgaben für ein Gefahrstoffkataster sind in der TRGS 400, Abschnitt 5.8 nachzulesen. TRGS ist die Abkürzung für „Technische Regel für Gefahrstoffe“ und besagt, dass die folgenden Angaben beinhaltet sein müssen:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes (Beispielsweise der Produkt- oder Handelsname aus dem Sicherheitsdatenblatt)
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
  • Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengen und
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.

Ein weiterer Aspekt, der aufgeführt wird, ist der Zeitraum der Verwendung. Wird der Gefahrstoff derzeit genutzt, ist das Jahr der erstmaligen Verwendung einzutragen. Sollte er nicht mehr in Benutzung sein, müssen Sie zusätzlich das Jahr eintragen, in dem der Stoff das letzte Mal zum Einsatz kam.

Das Gefahrstoffkataster muss zudem auf die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter verweisen. Es wird zusätzlich empfohlen, Informationen zu Hersteller, Lieferanten, dem Lagerort (innerhalb des Unternehmens) sowie die zugriffsberechtigten Personen hinzuzufügen.

Wie oft muss ein Gefahrstoffkataster aktualisiert werden?

Neben der Anfertigung ist es zudem eine Pflicht, die Aufstellung regelmäßig zu überprüfen. Sobald neue Substanzen verwendet werden, muss das Gefahrstoffkataster aktualisiert werden. Ebenso erfolgt eine Aktualisierung, wenn sich die Zusammensetzung von Stoffgemischen verändert oder Stoffe aus einem anderen Arbeitsbereich verwendet werden.

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Was gilt als Gefahrstoffe?

Als Gefahrstoffe gelten

  1.   gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 GefStoffV,
  2.   Substanzen, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
  3.   Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
  4.   Substanzen und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
  5.   alle Substanzen, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.

Zu den Stoffen zählen auch einige nicht chemisch gefährliche Arbeitsstoffe. Dies gilt, sofern sie sich bei dem Arbeitseinsatz zu gefährlichen Arbeitsstoffen entwickeln oder aus ihnen welche entstehen.

Zudem muss die Arbeitssituation berücksichtigt werden. Denn dabei können Arbeitnehmer:innen durch das Arbeitsverfahren in Kontakt mit gefährlichen Stoffen kommen. Das kann die Entwicklung von bestimmten Dämpfen oder Gasen sein. Ebenfalls ist aber auch wichtig, die mögliche Entstehung von Staub und Rauch während der Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Substanzen, die nur eine kleine Gefahr aufweisen, müssen nicht in der Auflistung angeführt werden. Dazu zählen beispielsweise kleinere Mengen an Reinigungsmitteln oder Klebstoffe, die im Büro oftmals genutzt werden.

Vorteile eines Gefahrstoffverzeichnisses

Ein Vorteil, den der kompakte Überblick von Informationen über die Gefahrstoffe hat, ist, dass bei der Auflistung auffällt, welche Gefahrstoffe nicht mehr benötigt werden oder durch andere, ungefährliche Substitute ausgetauscht werden können.

Natürlich ist das dank der übersichtlichen Zusammenfassung eine große Hilfe für die Beschäftigten. Dank des Verzeichnisses können sie die Gefährdungen überblicken und sich entsprechend schützen.

Ebenfalls kann nur dadurch sichergestellt werden, dass in einem Notfall bzw. in einer Gefahrensituation den entsprechenden Institutionen, wie Polizei, Feuerwehr, eine Mitteilung über die vorhandenen Substanzen gegeben werden kann. Die Situation kann beispielsweise ein Brandfall oder ein Diebstahl sein.

Die Verantwortung liegt bei der Unternehmensleitung. Für eine vollständige und akkurate Erstellung kann jedoch fachkundiges (externes) Personal sie dabei unterstützen. Mit dem Vorliegen eines Gefahrstoffkatasters können Sie belegen, dass Sie Ihrer Pflicht zum Arbeitsschutz nachgekommen sind. Sie müssen aber stets darauf achten, dass Sie alle Vorschriften und Regeln eingehalten.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns – unser Service umfasst eine ganzheitliche Betreuung!

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