Baustellensicherheit – Arbeitsschutz auf dem Bau

Wie wird Baustellensicherheit gewährleistet?

Bauherren tragen unter bestimmten Umständen eine Mitverantwortung für die Sicherheit von Beschäftigten in der Baubranche, die auf seiner Baustelle tätig werden. Grundsätzlich ist laut Baustellenverordnung deren Arbeitgeber in der Verantwortung, für Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Doch unter in der Verordnung definierten Voraussetzungen muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKO) eingesetzt werden, der die Baustellensicherheit für alle beteiligten Gewerke aufeinander abstimmt und möglichst schon bei der Planung einbezogen wird.
Die Koordinatoren müssen hinzugezogen werden, wenn auf der Baustelle beispielsweise gleichzeitig Mitarbeiter mehrerer Unternehmen tätig sind, eine besondere Gefährdungslage (z. B. Arbeiten in mehr als 7 Metern Höhe) besteht oder für die Arbeiten ab 500 Personentage (Beispiel: 10 Arbeitskräfte arbeiten 50 Tage lang) nötig sind. Verfügt der Bauherr über die nötige Kompetenz und Zeit, kann er diese Funktion selbst übernehmen. Alternativ kann er einen externen Experten für Baustellensicherheit damit beauftragen.

Baustellensicherheit liegt in der Verantwortung vom Bauherren.
Sigeko sorgen für Sicherheit auf Baustellen.
Laut Baustellenverordnung müssen größere Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/ Amt für Arbeitsschutz) spätestens 2 Wochen vor Baubeginn angekündigt werden. Diese Vorankündigung muss auch an der Baustelle gut sichtbar ausgehängt werden. Als „größere Bauvorhaben“ werden Baustellen definiert, die voraussichtlich
• mehr als 30 Tage Arbeitsdauer von mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten
• oder ein Arbeitsvolumen von mehr als 500 Personentage benötigen.
Die Arbeitsschutzbehörden überwachen den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen und können sie bei gravierenden Mängeln zur Sicherheit stilllegen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator / SiGeKo

Der Koordinator übernimmt die Aufgabe, die Baustellensicherheit betriebsübergreifend zu gewährleisten, zur Beratung für alle Beteiligten zur Verfügung zu stehen und bei der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Die Vorschriften, die er umsetzen muss, finden sich in den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wieder.

Sicherheitskoordinator:innen auf Baustellen sind besonders wichtig

Qualifikation und Aufgaben des Koordinators

In RAB 30 wird definiert, welche Qualifikationen für den Koordinator erforderlich sind und welche Tätigkeiten er übernimmt. Seine Arbeit soll dazu beitragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die Arbeiten an den baulichen Anlagen jederzeit in Hinblick auf die Sicherheit zu gestalten. Außerdem soll sie dazu dienen, dass der Bauverlauf ungestört und die Arbeiten an der Anlage effektiv verlaufen können. Für diese Tätigkeitsbereiche und zur Planung und Beratung muss der Koordinator über Know-how im Baufach sowie im Arbeitsschutz verfügen.

Die Baustelle ist ein Arbeitsplatz, bei dem immer mit besonderen Gefahren gerechnet werden muss.

Eine Baustelle gilt als besonders gefährlicher Arbeitsplatz

Laut Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die Unfallhäufigkeit im Baugewerbe ungefähr doppelt so hoch, wie an anderen Arbeitsplätzen. 2019 verunglückten 106.774 Beschäftige auf Baustellen, 70 davon tödlich. Beim Bauen herrscht eine hohe Unfallgefahr. Die Arbeitsumgebung verändert sich ständig, die Witterung nimmt unmittelbar Einfluss, Gefahrstoffe kommen zum Einsatz – wer unter diesen Umständen nicht hoch konzentriert auf seine Sicherheit achtet, setzt sich Gefahren aus. Hinzu kommen die Faktoren Termindruck und Kommunikationsprobleme durch mangelnde Deutschkenntnisse von Arbeitskräften.

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Welche Gefahren gibt es auf Baustellen?

Auf dem Bau finden sich viele Gefahrenquellen. Eine der Gefahren geht von Erd- und Aushubarbeiten aus. Leitungen können dabei beschädigt werden oder Grabenwände einstürzen. Eine weitere besteht im Herabfallen von Gegenständen und einer unzureichenden Absturzsicherung. Gefahrstoffe müssen deutlich sichtbar gekennzeichnet werden, damit kein unsachgemäßer Umgang die Gesundheit gefährdet. Und schließlich ist der elektrische Strom eine Gefahr, wenn Maschinen und Geräte beschädigt sind, fehlerhaft benutzt, nicht gereinigt und ihre Sicherheitsvorschriften missachtet werden.

Die Baustellensicherheit umfasst viele Bereiche wie auch den Gehörschutz und Kopfschutz.

Umfassender Arbeitsschutz minimiert gesundheitliche Gefahren

Ein weiteres Risiko beruht auf dem Klimawandel. Die am häufigsten vorkommende Berufskrankheit von Beschäftigten des Baugewerbes ist inzwischen der weiße Hautkrebs. Sonnencreme ist keine Lösung, weil sie sich mit Staub verbindet und mit dem Schweiß in die Augen läuft. Im Sinne der Arbeitssicherheit wäre es, bei Sonneneinstrahlung die Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden vorzuverlegen, Sonnensegel aufzuspannen und dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter zum Schutz langärmlige luftige Oberbekleidung tragen. Individuelle Lösungen zu diesem Thema, angepasst an die jeweilige Situation, sind Aufgabe der Arbeitsschützer. Ebenso dort angesiedelt ist der Schutz vor Corona beim Arbeiten auf dem Bau. Die Berufsgenossenschaft Bau hat dazu den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ entwickelt. Wir bieten Ihnen einen umfassenden sicherheitstechnischen Schutz. Besuchen Sie unsere Startseite unter: arbeitsschutz-zentrum-petrich.de

Eine Gefährdungsbeurteilung zur Gewährleistung der Baustellensicherheit.

Gefährdungsbeurteilung

Grundlage für die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans für ein Bauprojekt ist eine Gefährdungsbegutachtung. Auftraggeber, Bauleitung und gegebenenfalls der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfassen die möglichen Gefahrenquellen für die Arbeitssicherheit bereits im Vorfeld des Baubeginns. Doch auch in der Ausführungsphase, wenn sich täglich etwas verändert, gibt es den Bedarf, die Baustellensicherheit permanent im Blick zu behalten und entsprechende Vorkehrungen zur Arbeitssicherheit zu veranlassen. Soll die Baugrube ausgehoben werden, muss vorher bei den Energieversorgern nachgefragt werden, ob sich Versorgungsleitungen im Erdreich befinden. Die Grube muss nach dem Ausheben abgeböscht werden, damit die Wände nicht abrutschen. Das Lastgewicht durch Baufahrzeuge muss berücksichtigt werden, um Absturzsicherungen anzubringen und Sicherheitsabstände festzulegen. Mit dem Fortschritt des Bauprojekts kommen neue Gefahrenquellen dazu, die die Sicherheit gefährden, während andere nicht mehr bestehen. Bei Kleinbaustellen reicht es aus, wenn der Bauherr diese Gefahrenherde ermittelt und den beauftragten Unternehmer darüber informiert. Als Arbeitgeber ist der Unternehmer aus dem Baugewerbe nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, mögliche Gefährdungen seiner Angestellten zu beurteilen und für Baustellensicherheit zu sorgen. Für weitere Informationen über die Gefährdungsbeurteilung klicken Sie hier.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Die Erstellung des SiGe-Plans ist erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig werden und eine Ankündigung erforderlich ist oder wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und gefährliche Arbeiten durchgeführt werden sollen. In der Planungsphase entwickelt der Koordinator Maßnahmen zum Schutz vor der Gefährdung durch die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber und zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen. Der Plan enthält eine Liste der beteiligten Firmen, ihrer Aufgaben, der zeitlichen Abläufe, der Einrichtung von Absperrungen, Fangnetzen, Gerüsten etc. sowie der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen. Außerdem wird eine Unterlage erstellt, die sich mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz späterer Arbeiten am Bauwerk befasst.

Sicherheitsunterweisung

Die beteiligten Gewerke werden im Detail über die einzuhaltenden Abläufe und Maßnahmen vom Koordinator informiert. Der SiGe-Plan soll auch sicherstellen, dass sich die bauausführenden Unternehmen nicht gegenseitig gefährden. Aus diesem Grund ist die Einhaltung der zeitlichen und räumlichen Arbeitsabläufe der beteiligten Gewerke besonders wichtig. Nach einem Unfall oder beim Erkennen einer unsicheren Situation unterweist der Experte die Beschäftigten, wie sie künftig sicherer arbeiten können. Erfahren Sie mehr über die Sicherheitsunterweisung.

Für die Baustellensicherheit sind regelmäßige Begehungen sehr wichtig.

Regelmäßige Begehung

Der Koordinator überwacht fortlaufend die Umsetzung der Regeln auf Grundlage der Baustellenverordnung. Bei Planänderungen werden sie von ihm angepasst, so dass der SiGe-Plan im Verlauf der Bauausführung laufend fortgeschrieben wird. Mindestens einmal pro Woche muss er seine Checkliste auf dem Bauplatz abarbeiten und überprüfen, ob der Plan noch eingehalten wird und Baustellensicherheit gewährleistet wird. Er achtet auf die Umsetzung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplans. Wenn nötig organisiert er Sicherheitsbesprechungen oder Sicherheitsbegehungen mit den beteiligten Firmen. Auf diese Weise erstellt er eine lückenlose Dokumentation, die auch vor Gericht gegebenenfalls standhalten muss. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe!

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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die optimale Grundlage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb. Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich gefordert und soll Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen unterstützen. Wir erstellen eine durchweg rechtssichere Gefährdungsbeurteilung für Sie.
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Schulung

Ein weiterer wichtiger Teil der betrieblichen Arbeitssicherheit ist die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter im Betrieb wie auch die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen aller Mitarbeiter. Wir bilden Ihre Mitarbeiter in folgenden Bereichen aus:

  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • SCC Dok. 016, 017, 018
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Prüfung von Betriebsmitteln

Der Gesetzgeber fordert in Betrieben die Prüfung von Betriebsmittel wie Maschinen, Leitern, elektrische Anlagen und vielen mehr. Wir bieten Ihnen die Prüfung von Betriebsmittel in folgenden Bereichen an:

  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gem. VDE 0701-0702 (BGV A 3)
  • Prüfung von Leitern und Tritten
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