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Die Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist eine Zusammenfassung von Regelungen dafür, wie sich Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall verhalten sollen sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Diese Art von Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung oder allgemeinen Geschäftsbedingung. Die Brandschutzordnung muss an die Bedingungen und spezifischen Brandgefahren eines Gebäudes oder Betriebes angepasst werden. Daher gibt es keine allgemeingültige Vorlage für die Brandschutzordnung. Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass die Brandschutzordnung stets aktuell gehalten und von den Mitarbeiter:innen und den sich im Betrieb aufhaltenden Personen eingehalten wird. Zudem muss sie alle zwei Jahre von fachkundigen Betreuer:innen überprüft werden. Denn die Brandschutzordnung ist die Basis der Unterweisung. Sie besteht in der Regel aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richten:

 

  • Teil A richtet sich an alle, sich im Gebäude befindlichen Personen
  • Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter:innen des Betriebes
  • In Teil C ist die persönliche Zuständigkeit über die Aufgaben in Notsituationen geregelt.

Brandschutzordnung Teil A

Teil A ist der Teil der Brandschutzordnung, der mindestens zur Information über das Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden als Aushang veröffentlicht werden muss. Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude oder Betrieb aufhalten, dazu gehören dementsprechend neben den Mitarbeiter:innen auch Bewohner:innen und Besucher:innen. Der Aushang ist an einer gut sichtbaren Stellen anzubringen und fasst die wichtigsten Verhaltensregeln kurz und übersichtlich zusammen:

  • Ruhe bewahren
  • Brand melden (112 rufen)
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuch unternehmen

 

Wichtig: Aushang Teil A ist unbedingt zu unterscheiden vom Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601, der ebenfalls auszuhängen ist.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berate ich Sie allumfassend im Bereich des Arbeitsschutz, Brandschutz und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.

Brandschutzordnung Teil B

Brandschutzordnung Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig in einem Gebäude oder Betrieb aufhalten und keinen besonderen Brandschutzaufgaben nachgehen müssen. Damit sind in der Regel vor allem die Mitarbeiter:innen gemeint. Teil B ist ausführlicher gestaltet als Teil A, weil er betriebsspezifische Verhaltensregeln u.a. zur Brandverhinderung, Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen um zum Verhalten im Brandfall enthält:

  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandmeldung
  • Alarmsignale und Anweisungen
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • Besondere Verhaltensregeln

Teil B muss allen Mitarbeiter:innen in schriftlicher Form ausgehändigt werden. Und die Mitarbeiter:innen müssen das Dokument gegenzeichnen. Teil B muss Bestandteil einer jährlichen Brandschutzunterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1 sein.

Wichtig: Teil B der Brandschutzordnung muss an die jeweiligen Bedingungen im Betrieb angepasst werden.

Brandschutzordnung Teil C

Brandschutzordnung Teil C richtet sich an die Mitarbeiter:innen des Betriebes, die besondere Brandschutzaufgaben übernehmen. Damit sind in erster Linie die Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten und die Brandschutzhelfenden im Betrieb gemeint. In Teil C ist die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen geregelt. Außerdem ist die Zuweisung der Maßnahmen an die verantwortlichen Personen geregelt:

 

  • Brandverhütung
  • Brandmeldung und Alarmierung
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge
Ausbildung und betriebliche Weiterbildung in den Bereichen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes

Wann ist eine Brandschutzordnung notwendig?

Bundesweit gibt es keine einheitlichen Regelungen dafür, für welche Bauten Brandschutzordnungen verfasst werden müssen. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze zum Brandschutz. Einige Bundesländer verlangen z.b. nur Brandschutzordnungen für risikoreiche Betriebe.

Im Arbeitsschutzrecht ist festgeschrieben, dass Beschäftigte darüber aufgeklärt werden müssen, was im Notfall, z.b im Fallen eines Brandes, zu tun ist. Die Arbeitsstättenverordnung sieht Informationsmaßnahmen zu Rettungseinrichtungen vor. Die Brandschutzordnung kann ebenso Bedingung für die Baugenehmigung sein oder resultiert aus der Gefährdungsbeurteilung.

Muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Die DIN-Norm 14096 gibt vor, dass die Brandschutzordnung stets auf dem neusten Stand zu halten ist. Spätestens nach 2 Jahren müssen sachkundige Zuständige die Brandschutzordnung überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Vorgehensweise im Brandfall

Sollte es doch zu einem Brandfall kommen, ist die anschließende Vorgehensweise von großer Bedeutung. Auch wenn es sich nur um einen kleinen Brand handelt, der ohne weitere Hilfe gelöscht werden konnte, müssen Vorgesetzte und Brandschutzbeauftragte darüber informiert werden.

Sollte zur Bekämpfung der Brandursache ein Feuerlöscher eingesetzt worden sein, muss das auch den Brandschutzbeauftragten mitgeteilt werden. Unter Umständen muss ein Auffüllen oder der Austausch des Feuerlöschers vorgenommen werden.

Aus diesem Grund erfolgt die Dokumentation am besten schriftlich in einem Bericht, in dem die zustande gekommenen Schäden aufgelistet werden. Ein detaillierter Bericht hilft zudem, die Ursache zu evaluieren und den Brand- und Arbeitsschutz stetig zu verbessern.

Die Gewährleistung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist unsere Mission

Damit ein möglichst hoher Arbeitsschutz bzw. eine möglichst hohe Arbeitssicherheit gewährleistet ist, müssen die Beschäftigten genau wissen, wie sie im Ernstfall vorzugehen haben. Im gleichen Maße sind vorkehrende Maßnahmen zur Verhütung von Bränden von elementarer Bedeutung. Denn nur so können Schäden an Menschen und Sachgegenständen verhindert werden.

Daher ist es wichtig, dass die grundlegenden Brandschutzregeln sichtbar aushängen und darüber hinaus die Arbeitnehmer:innen an regelmäßigen Unterweisungen teilnehmen. Viele Brände, die vereinzelt große Schäden verursacht haben, hätten durch richtige Verhaltensweisen verhindert werden können.

Wir beantworten Ihre Fragen zur Brandschutzordnung!

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