Wir bieten Ihnen individuellen Arbeitsschutz
Unser Seminarangebot ist individuell gestaltet und richtet sich immer nach den Bedürfnissen des Unternehmens. Aufbau und Dauer unserer Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind abhängig vom jeweiligen Thema und der Anzahl der Teilnehmenden und ihren Vorkenntnissen. Die Kurse können Sie und Ihre Mitarbeiter:innen innerhalb von 1-2 Tagen oder mehreren Wochen erfolgreich absolvieren.
Unser Seminarangebot
Firmen haben oftmals kein eigenes Personal, das eine Weiterbildung der Beschäftigten durchführen kann. Daher wird häufig auf externe Berater:innen zurückgegriffen, die individuell auf das Unternehmen und die betrieblichen Herausforderungen eingehen.
Holen Sie sich externe Berater:innen, werden viele Seminare als Inhouse-Seminare angeboten. Das bedeutet, dass die Schulung in den Betrieben stattfindet. Das hat den Vorteil, dass spezifisch auf die Herausforderungen des Unternehmens eingegangen werden kann und Sie zusätzlich auch niedrigere Kosten haben, als wenn alle Teilnehmer:innen außerhalb untergebracht werden müssten.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Seminare in einer Art Akademie für Schulungen als Webinare oder E-Learning Module angeboten werden. Dadurch erlangen Sie eine noch höhere zeitliche und örtliche Flexibilität.
Vergleichen Sie im Vorfeld die verschiedenen Kursangebote miteinander, um den richtigen Kurs für Sie zu finden. Denn die Inhalte unterscheiden sich, da verschiedene Ziele verfolgt werden und die Abschlussqualifikation sich entsprechend unterscheidet. In einigen Fällen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung zur Teilnahme eines Kurses.
Zielgruppe der Seminare
Je nach Seminar kann sich die Zielgruppe unterscheiden. Somit wird gewährleistet, dass die Inhalte zielgruppengerecht vermittelt werden. Beispiele für die verschiedenen Zielgruppen sind:
- Fach- und Führungskräfte
- Operatives Personal (Mitarbeiter:innen, Ausbilder:innen, Auszubildende)
- Betriebsräte
Zu den Fach- und Führungskräften gehören beispielsweise Sicherheitsingenieur:innen, Bauleiter:innen, Personalverantwortliche oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Auffrischungen
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens einmal jährliche eine Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter:innen erfolgen muss. Das ist eine der wichtigen Arbeitgeber:innenpflichten. Die Häufigkeit richtet sich nach verschiedenen Aspekten.
Sofern Veränderungen im Einsatzbereich erfolgen oder neue Technologien und Arbeitsmittel eingeführt werden, ist eine erneute Unterweisung notwendig. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter:innen sich stets der aktuellen Gefahren bewusst sind.
Damit Sie den Überblick behalten, beraten wir Sie gerne zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS), damit Sie automatisch an die nächste Sicherheitsunterweisung erinnert werden.
Beispiele für Arbeitsschutzseminare
Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, müssen zahlreiche Unternehmungen durchgeführt werden. Es wird unterschiedenen zwischen personenbezogenen und fachbezogenen Seminaren.
So ist Brandschutz eins der wichtigsten und keinesfalls zu vernachlässigenden Themen. In einem Kurs können sich Angestellte zu Brandschutzhelfer:innen ausbilden lassen. Denn bereits in kleinen und mittleren Unternehmen müssen 5% der Beschäftigten eine solche Ausbildung durchlaufen haben.
Weitere Beispiele für Seminare sind:
- Staplerkurse
- Ladungssicherung
- Sicherheitsbeauftragte
- Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter:innen
und viele mehr…
Es können auch Seminare gebucht werden, die das Ausbilden im Fokus haben. Damit wären Sie berechtigt anderen Personen das Benutzen von z.B. Kränen oder Flurfahrzeugen zu lehren.
Arbeitsschutzmanagement
Unternehmer:innen ist verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Um sicherzustellen, dass gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden, muss der Arbeitsschutz professionell organisiert werden. Nur dadurch können Sie einen wirklichen Schutz gewährleisten.
Beim Arbeitsschutzmanagement muss interdisziplinär zusammengearbeitet werden. Betriebsärzt:innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmer:innenvertretungen werden bei der Planung und Umsetzung beteiligt.
Um den Überblick über die vielen Vorschriften und Gesetze zu behalten, empfiehlt es sich, ein sogenanntes Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen. Im Folgenden werden drei Beispiele vorgestellt.
ISO 45001
Die Norm ISO 45001 regelt die Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Sie zielt darauf ab, das Risiko für gesundheitliche Schäden und Unfälle am Arbeitsplatz zu verringern und löst die BS OHSAS 18001 ab. Sie beinhaltet eine Anleitung zur Umsetzung und mit diesem System kann eine Zertifizierung erreicht werden.
OHRIS
OHRIS ist ein kostenloses Arbeitsschutzmanagementsystem, das keine Fremdzertifizierung erfordert. Die Abkürzung steht für Occupational Health- and Risk-Managementsystem. OHRIS ist international anerkannt. Ziel ist die Verringerung von Unfällen durch Stärkung der Eigenverantwortung der Unternehmen.
SCC
SCC ist die Kurzform für Sicherheits Certifikat Contraktoren und ist ebenfalls ein zertifizierbares Arbeitsschutzmanagementsystem mit dem Ziel, höheren Arbeitsschutz zu gewährleisten. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss im Vorfeld ein mehrstündiges Seminar belegt werden. Es handelt sich um keine Norm, sondern um einen Standard zur Bewertung der Sicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Arbeitsschutz steht immer an erster Stelle
Arbeitsunfälle können leider schwerwiegende Konsequenzen haben. Deswegen sollten Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb nicht vernachlässigen. Wir helfen dabei, das Arbeiten in Ihrem Unternehmen sicher zu gestalten. Und die Investition in Arbeitsschutz lohnt sich: Ein sicherer Arbeitsplatz trägt nicht nur positiv zum Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen bei. Das sinkende Unfallrisiko mindert zusätzlich die Ausfallzeiten und steigert somit wesentlich den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens!
Wir kümmern uns um Ihre Arbeitssicherheit!
Arbeitssicherheit aus Hamburg
PROFESSIONELL • PRAXISNAH • KOSTENOPTIMIERT