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Gefährdungsbeurteilung als Service vom Arbeitsschutzzentrum Petrich

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch diese Beurteilung erkennen Geschäftsführer:innen, welchen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt sein können. Es ist daher ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und dem Schutz der Mitarbeiter:innen vorzubeugen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefahren, denen Arbeitnehmer:innen im Zuge ihres Tätigkeitsfeldes im Beruf ausgesetzt sind. Konkrete Pläne und Mittel zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter:innen müssen entsprechend umgesetzt werden und zudem im Nachgang auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

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Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.

Verpflichtungen der Arbeitgeber:innen

Laut dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaft sind alle Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, für den Gesundheitsschutz sowie für die (psychische) Sicherheit ihrer Angestellten zu sorgen. Die wichtigste Rolle spielt bei dieser Verpflichtung die Erstellung und Beachtung der Gefährdungsbeurteilung.

Diese kann von Unternehmer:innen selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen durchgeführt werden. Sie werden gesondert von den Arbeitgeber:innen beauftragt. Die Beauftragung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen und im Schreiben sollten die Aufgaben und Kompetenzen, die übertragen werden, auch genau beschrieben sein.

Dennoch bleibt die rechtliche Verantwortung bei den Geschäftsführer:innen.

Gefährdungsbeurteilung für einen hohen Schutz – wie oft muss sie durchgeführt werden?

Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen bzw. zu aktualisieren ist eine Aufgabe, die regelmäßig durchgeführt werden muss. In einer solchen Beurteilung müssen die aktuellen Gegebenheiten abgebildet werden und somit ist ein ständiges Fortschreiben notwendig. Für die Realisierung gibt es 7 einzelne Schritte, an denen man sich gut orientieren kann, um abschließend eine vollständige Gefährdungsbeurteilung zu haben:

Ausbildung und betriebliche Weiterbildung in den Bereichen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes
Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.

1 Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen

Um eine effiziente Gefahrenbeurteilung garantieren zu können, müssen im Konzept alle Tätigkeiten der einzelnen Mitarbeiter: erfasst werden. Zur Erfassung der Mitarbeiter:innen können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden. Es gibt sowohl die arbeitsplatzbezogene als auch die personenbezogene, arbeitsbereichsbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung.

2 Gefährdungen ermitteln und beurteilen

Eine Gefährdung ist die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne Aussagen über das Ausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit.

Hierzu gibt es unterschiedliche Gefährdungsfaktoren:

  • Mechanische Gefahren
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe
  • Gefahren durch Biostoff
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Thermische Gefährdungen
  • Spezielle physikalische Gefahren
  • Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung
  • Physische Belastungen
  • Psychische Belastungen

Gefahren werden grundsätzlich über das Kriterium der vorhandenen Risiken beurteilt. In den meisten Fällen ist diese Beurteilung durch Arbeitsschutzexpert:innen oder Wissenschaftler:innen durchgeführt worden und das Ergebnis findet sich durch Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken entsprechend wieder.

Ausbildung und betriebliche Weiterbildung in den Bereichen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes
Ausbildung und betriebliche Weiterbildung in den Bereichen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes

3 Schutzmaßnahmen festlegen

Je nach Ergebnis der Beurteilung sind entsprechende Schritte einzuleiten. Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sind arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, die deshalb berücksichtigt werden müssen.

Die Festlegung von diesen Maßnahmen erfolgt wie folgt:

  • Substitution: Die Gefahrenquelle oder die Ursache der Belastung zu beseitigen, ist das wirksamste Konzept. Bei dieser Prävention sollte auf ein ungefährliches Arbeitsverfahren im Betrieb umgestellt werden oder ein Gefahrstoff durch den ungefährlichen Stoff ausgetauscht werden.
  • Sicherheitstechnische Mittel: Wenn die Gefahrenquelle nicht beseitigt werden kann, ist als nächstes zu prüfen, ob bestehende Risiken durch technische Vorrichtungen oder bautechnische Maßnahmen eventuell entschärft werden können.
  • Organisatorische Konsequenzen: Der Aufenthalt in einer Gefahrenzone wird beschränkt oder verboten.
  • Nutzung von Schutzausrüstungen
  • Verhaltensbezogene Maßnahmen

4 Maßnahmen durchführen

Sinnvoll ist es, Beschäftigte und Führungskräfte frühzeitig an der Umsetzung der Mittel zu beteiligen, um dadurch Verständnis und Akzeptanz zu erreichen. Es empfiehlt sich daher, die Verantwortlichkeit für die Durchführung der Maßnahmen, die vereinbarten Termine und die Kontrolle der Umsetzung festzulegen.

Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.
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5 Wirksamkeit überprüfen

Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen muss deren Wirksamkeit überprüft und das Ergebnis der Überprüfung dokumentiert werden. Zum Beispiel muss kontrolliert werden, ob der Arbeitsplatzgrenzwert an einer Anlage durch die neue Absaugung eingehalten wird.

6 und 7 Dokumentieren und Fortschreiben

Die Dokumentation erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Es kann sich um Unterlagen in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln.
Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Soweit erforderlich sind die Schutzmaßnahmen anzupassen.

Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.
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Rechtsgrundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 verpflichten Unternehmer:innen zum Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung. Auf das Gesetz gestützte Verordnungen und Vorschriften sind beispielsweise die Arbeitsstätten-, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung. Sie nehmen die Forderungen auf und konkretisieren die Anforderungen an Gefahrenbewertung und Arbeitsschutzmaßnahmen.

Beteiligung der Beschäftigten

Zum wesentlichen Erfolg trägt die unmittelbare Mitwirkung der Mitarbeiter:innen bei. Sie sollten in das gesamte Verfahren einbezogen und bereits bei der Erhebung der Fakten und weiterer wichtiger Fragen und Informationen beteiligt werden. Es sollte beachtet werden, dass Betriebs- und Personalräte Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung haben. Das gilt auch für die Auswahl der Methode. Arbeitnehmer:innen und/oder ihre Vertreter:innen haben das Recht/ die Pflicht:

  • zu den Vorkehrungen für die Organisation der Gefährdungsbeurteilung und zur Ernennung der für die Durchführung verantwortlichen Personen befragt zu werden,
  • sich an der Bewertung zu beteiligen,
  • die Vorgesetzten oder Arbeitgeber:innen über erkannte Gefahren zu informieren,
  • Änderungen am Arbeitsplatz zu melden,
  • über die Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefahren informiert zu werden,
  • Arbeitgeber:innen dazu aufzufordern, geeignete Mittel zu ergreifen und Vorschläge zur Verringerung von Gefahren oder zur Beseitigung der Gefahr an der Quelle zu unterbreiten,
  • zu kooperieren, damit Unternehmer:innen eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten kann,
  • bei der Ausarbeitung der Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung befragt zu werden.
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Unsere Fachkräfte unterstützen Sie gerne sowohl bei der Erstellung als auch bei der Aktualisierung der geforderten Beurteilungen.

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