Arbeitsschutz ist nicht gleich Unfallverhütung
Unfallverhütung und Arbeitsschutz sind nicht das Gleiche! Sie haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und ihre Einhaltung wird dementsprechend auch unterschiedlich kontrolliert. Der Arbeitsschutz in Deutschland ist den staatlichen Behörden übertragen, die Unfallverhütung ist Aufgabe des Unfallversicherungsträgers.
Sie haben aber eines gemein: Das Ziel, die Beschäftigten bei der Arbeit vor typischen Gefahren zu schützen und für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen.
In der Praxis beruht die Unfallverhütung auf den sogenannten Unfallverhütungsvorschriften, die von den Unfallversicherungsträgern festgelegt werden.
Unfallverhütungsvorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften (kurz UVV) sind verbindliche Pflichten für jedes Unternehmen und alle Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung und beziehen sich auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Unfallverhütungsvorschriften dienen dazu, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Diese Vorschriften umfassen Sicherheitsanforderungen für betriebliche Einrichtungen und Arbeitsverfahren sowie Verhaltensweisen für Mitarbeiter:innen und den betrieblichen Arbeitsschutz. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können seitens der Unfallversicherungsträger als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.
Jede Firma mit Beschäftigten muss sich also zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von Betriebsärzt:innen und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Unternehmer:innen tragen die Verantwortung
Geschäftsinhaber:innen sind für Sicherheit und Wohlbefinden der Angestellten bei der Arbeit verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die erforderlichen Schritte des Arbeitsschutzes zu treffen und sie ständig zu entwickeln. Zur Unterstützung haben Firmeninhaber:innen Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt:innen zu bestellen, die in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.
Im Arbeitsschutz trägt die Unternehmensleitung in erster Linie die Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Angestellten. Das ist gesetzlich so festgeschrieben.
Eine gute Führungskraft sollte Verantwortung übernehmen. Verantwortung bedeutet, für jemanden oder etwas zu sorgen und für das Ergebnis, sei es Erfolg oder Misserfolg, einzustehen.
Die Arbeitnehmer:innen sind das wichtigste Potenzial eines Unternehmens. Gesunde Mitarbeiter:innen sind nachweislich motivierter, leistungsfähiger und somit entscheidend für Ihren unternehmerischen Erfolg. Auch im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte gehören Schutz und Wohlbefinden bei der Arbeit zu den entscheidenden Faktoren.
Inhalte der UVV
Die Versicherungsträger erlassen Unfallvorschriften über
- Einrichtungen und Anordnungen, die Unternehmer:innen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgabe an andere Personen
- Das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Von Firmen zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige arbeitsmedizinische Schritte vor, während und nach der Verrichtung von Arbeiten
- Voraussetzungen, die untersuchende Ärzt:innen zu erfüllen haben, sofern die ärztliche Untersuchung nicht durch eine staatliche Rechtsvorschrift vorgesehen ist
- Die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe durch die Unternehmer:innen
- Die Maßnahmen, die Unternehmer:innen zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzt:innen, Sicherheitsingenieur:innen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergebenden Pflichten zu treffen hat
- Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten, die zu bestellen sind
Schlupflöcher? Fehlanzeige!
Damit bei der Unfallverhütung keine Lücken entstehen, die aus Desinteresse, Laxheit oder aus Verantwortungslosigkeit womöglich ausgenutzt werden könnten, gelten folgende spezielle Reglungen für allein arbeitende Unternehmer:innen, für Unternehmer:innen auf Baustellen und aus dem Ausland:
- Auch wenn Arbeitgeber:innen alleine arbeiten, nicht versichert sind und keine Versicherten beschäftigen, gelten für sie dennoch die UVV der Branche
- Unternehmer:innen auf einer Baustelle ohne Beschäftigte müssen die relevanten Arbeitsschutzvorschriften einhalten, sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne berücksichtigen und Hinweisen der Koordinator:innen folgen. Das Ziel ist dabei, die Angestellten auf einer Baustelle zu schützen. In gleicher Weise gilt das auch für Geschäftsführer:innen auf einer Baustelle
- Auch ausländische Unternehmer:innen und Beschäftigte werden von den UVV erfasst, wenn sie eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören
So wird gewährleistet, dass der Sinn und Zweck der UVV gewahrt bleibt und nicht aus Unwillen oder Profitgier unterlaufen werden kann.
Wir sorgen für Sicherheit
Das Ziel von Arbeitssicherheit und Unfallverhütung muss sein, die Angestellten bestmöglich vor berufsbedingten Gefährdungen und schädigenden Belastungen zu schützen. Schutz und Wohlbefinden der Angestellten bei der Beschäftigung sollen beständig verbessert werden.
Unsere Mission lautet Sicherheit – wir sind da, wenn es um die Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen geht. Sprechen Sie uns an!
Fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot an.
Arbeitssicherheit aus Hamburg
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