Die regelmäßige Überprüfung der Löschmittel ist ein wichtiger Bestandteil im Arbeitsschutz

Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte werden von Arbeitgeber:innen betraut und sind speziell dafür ausgebildete Personen, die im Unternehmen für den betrieblichen Brandschutz sorgen. Im Unterschied zu Brandschutzhelfer:innen ist die Vorbeugung von Bränden Schwerpunkt der Tätigkeit von Brandschutzbeauftragten.

Können alle Brandschutzbeauftragte werden?

Betriebe dürfen sich nur solche Arbeitnehmer:innen zu Brandschutzbeauftragten fortbilden lassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

Dagegen gibt es keine fachlichen Einschränkungen: Es können auch kaufmännische Angestellte ohne technische Vorkenntnisse Brandschutzbeauftragte werden.

Für Betriebe mit einer erhöhten Brandgefährdung wird empfohlen, Personen auszuwählen, die wahlweise z.B. eine der folgenden Qualifikationen besitzt:

  • eine feuerwehrtechnische Ausbildung
  • eine Werkfeuerwehrausbildung
  • ein Studium mit Studienschwerpunkt Brandschutz
  • Erfahrungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ausbildung und betriebliche Weiterbildung in den Bereichen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes

Welche Aufgaben haben Brandschutzbeauftragte?

Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind sehr vielfältig. Er ist Kontaktperson für sämtliche Fragen, die den Brandschutz betreffen:

  • Beratung bei der Ausstattung mit Feuerlöschvorrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Umsetzung von Brandschutzkonzepten
  • Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Brandschauen und Brandschutzbegehungen
  • Prüfen der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
  • Kontrolle der festgelegten Brandschutzmaßnahmen
  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren
  • Notfallmanagement
  • Mitwirkung bei der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
  • Sicherstellung, Untersuchung und Wartung von brandschutztechnischen Lösungen
  • Beratung zur Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und zum Verhalten im Brandfall
  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung zu feuergefährlichen Arbeitsverfahren
  • Unterstützung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Ansprechpartner:in bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
  • Beteiligung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berate ich Sie allumfassend im Bereich des Arbeitsschutz, Brandschutz und Gesundheitsschutz

Beauftragte in Betrieben

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Bundesländer können aber in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Bauordnungen und Sachversicherungen verlangen Brandschutzbeauftragte. Oder aber eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass sie nötig sind. Insbesondere trifft dies bei Krankenhäusern, großen Verkaufsstätten und in größeren Industriebauten zu, da bei größeren Personenzahlen in Gebäuden auch ein höheres Gefahrenrisiko besteht. Auch zuständige Baubehörden können bei Sonderbauten Brandschutzbeauftragte fordern.

Müssen Brandschutzbeauftragte Fortbildungen besuchen?

Damit das Zertifikat gültig bleibt, müssen Brandschutzbeauftragte binnen drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolvieren, beispielsweise bei Fortbildungsveranstaltungen, über Kongress- oder Messebesuche. Dadurch wird gewährleistet, dass die Brandschutzbeauftragten ihre Kenntnisse immer wieder aktualisieren, erweitern und somit auf dem neuesten Stand halten können.

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Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die elementaren Betrachtungsfelder wenn es um den Komplexen Arbeitsschutz geht.