Erste Hilfe Kurse Hamburg – alle wichtigen Infos

In einigen Situationen entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Entsprechend entscheidend kann es sein, dass Personen, die in der Nähe von Verunglückten wissen, wie sie Hilfe leisten können. Da alle jederzeit zu Ersthelfer:innen werden könnten, ist es wichtig, die grundlegenden Hilfestellungen zu kennen.Auf dem Bild zeigt anhand von zwei zwei Figuren, wie man die stabile Seitenlage ausführt. Solche Sachen lernt man in einem Erste Hilfe Kurs für den Führerschein.

In Erste Hilfe Kursen wird den Teilnehmer:innen daher vermittelt, wie sie in Notsituationen zu reagieren haben und worauf sie achten müssen. Zusätzlich erfolgen praktische Übungen, wie das Üben einer Herz-Lungen-Wiederbelebung.

Grundsätzlich benötigt man keinerlei Vorkenntnisse, um an solchen Kursen teilnehmen zu können. Daher stehen allen Interessierten offen. Eigentlich sollte jeder Mensch mindestens einmal, besser regelmäßig, Erste Hilfe Kurse besuchen. Denn es besteht auch eine gesetzliche Pflicht, Personen, die in Not sind, behilflich zu sein.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Hamburg

Doch wo geschehen die ganzen Unfälle? Viele Unfälle passieren im Straßenverkehr und im Haushalt. Aber dennoch dürfen Arbeitnehmer:innen und  Arbeitgeber:innen auch die Gefahren am Arbeitsplatz nicht unterschätzen. Nicht immer muss direkt etwas schwerwiegendes passieren, allerdings sind es insbesondere die Ersthelfer:innen, die Schlimmeres verhindern können.

Jährlich passieren fast 900 000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Die Anzahl von nicht-meldepflichtigen Unfällen wird auf mindestens noch einmal so hoch geschätzt. Die schnelle Hilfe ist also genauso unverzichtbar wie ein guter Arbeitsschutz.

Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu verhüten. Um das zu erreichen, müssen Arbeitgeber:innen gewisse Schutzmaßnahmen treffen. Darüber hinaus gehört auch die Unterweisung der Mitarbeiter:innen bezüglich des richtigen Verhaltens.

Gesetzlich sind Arbeitgeber:innen auch dazu verpflichtet, ausreichend Ersthelfer:innen im Unternehmen auszubilden. Die Anzahl ist dabei abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter:innen. Es schadet jedoch nicht, lieber mehr als weniger zu haben, um auch im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall keine Engpässe zu riskieren. Buchen Sie deshalb lieber noch heute die betriebliche Fortbildung für Ihre Mitarbeiter:innen.

Welche Kursinhalte werden vermittelt?

  • Was muss man machen, wenn man auf eine Person in einer Notsituation treffen?
  • Welche Schritte erfolgen, wenn die Person bewusstlos ist?
  • Wie ist vorzugehen, wenn die Person einen Helm trägt?
  • Was sollten Sie tun, wenn die Person nicht mehr atmet?
  • Was müssen Sie tun, wenn jemand Gift zu sich genommen hat?
  • Wie schütze ich mich selbst?

Wann benötigen Sie einen Erste Hilfe Kurs?

  • Fahrerlaubnis
  • Erste Hilfe in Betrieben
  • Auffrischung (beispielsweise im Rahmen freiwilliger Wiederholung, vorgeschriebener Regelung oder gesetzlicher Verpflichtung)
  • Spezielle Themen

Ebenso können Sie auch ohne die Verpflichtung auf freiwilliger Basis einen Kurs absolvieren. Viele Teilnehmer:innen machen das freiwillig, um einfach mehr Sicherheit zu haben, sollte ein Notfall eintreten. So gibt es auch oftmals Eltern und Großeltern, die für Notfälle vorbereitet sein möchten.

Fahrerlaubnis

Das Bild zeigt das Verbinden eines verletzten Fingers. In einem Erste Hilfe Kurs in Hamburg wird man auf Notsituationen vorbereitet.Egal ob Sie einen Auto-, Motorrad-, oder LKW-Führerschein machen wollen. Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, ist es verpflichtend, an einer Schulung zur Ersten Hilfe teilzunehmen.

Im Jahr 2015 gab es eine Veränderung des Erste Hilfe Kurses, der im Rahmen der Führerscheinprüfung besucht werden muss. Die Schulung wurde bisher als „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bzw. „LSM Kurs“ bezeichnet. Seit der Änderung wird einheitlich von Erste Hilfe Kursen gesprochen.

Mit der Neuerung der Regelung ist es für Führerscheinanwärter:innen nun verpflichtend, einen Führerscheinkurs über 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) zu absolvieren. Da es keine Unterscheidung mehr gibt, aus welchem Grund die Schulung besucht wird, können Führerscheinanwärter:innen aller Klassen sowie betriebliche Ersthelfer:innen den gleichen Kurs besuchen.

Auffrischung

Als betriebliche Ersthelfer:innen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass spätestens alle 2 Jahre eine Auffrischung der Inhalte erfolgt. Ebenso müssen auch alle Mitarbeitenden in Kitas, Schulen und Arztpraxen regelmäßig teilnehmen, um das Wissen nicht zu verlieren.

Spezielle Themen

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass man Kurse wählt, die sich auf ein Thema spezialisieren. Beispielsweise kann auf die Versorgung von Babys und Kindern eingegangen werden. Aufgrund des kleineren Körperbaus und der vorherrschenden Empfindlichkeit müssen hier besondere Aspekte berücksichtigt werden.

Ebenso gibt es Kurse, die sich auf die Erstversorgung im Outdoor-Bereich spezialisieren. Oder auf die Versorgung von verunglückten Senior:innen oder Motorradfahrer:innen.

Es gibt auch Mini-Schulungen für Schüler:innen, damit die den richtigen Umgang in Gefahrensituationen kennen. Denken Sie also rechtzeitig über eine persönliche Fortbildung für sich und Ihre Kinder nach.

Anbieter von Erste Hilfe Kursen in Hamburg

In Hamburg gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Fortbildungen im Bereich Erstvorsorge zu absolvieren – und das sogar fast jeden Tag im Jahr. Oftmals kann man die Kurse ohne Voranmeldung besuchen oder auch direkt rund um die Uhr online buchen.

Einige Anbieter in Hamburg und anderen Städten ermöglichen diesen Service zur Fortbildung zudem in anderen Sprachen, wie beispielsweise Englisch. Informieren Sie sich und finden Sie die passende Weiterbildung für sich.

Anbieter wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe oder der Arbeiter-Samariter-Bund bieten die Kurse regelmäßig an. Es gibt aber auch Firmen, die beispielsweise im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit tätig sind und solche Angebote im Programm haben.

Einige Dienstleister offerieren zudem für größere Gruppe die Möglichkeit an, dass die Ausbilder:innen ins Haus kommen. Mit diesem Inhouse-Training kann die Ausbildung direkt vor Ort im geschlossenen Kreis stattfinden. Dies ist insbesondere für Unternehmen und Vereine von Interesse.

Wie lange dauert ein solcher Kurs?

Früher wurde zwischen großen und kleinen Kursen unterschieden. Der große Kurs dauerte meist 16 Stunden und ging in der Regel 2 Tage lang. Dabei wurden umfassendere Themen aufgegriffen. Er wurde auch als Erste Hilfe Ausbildung oder Erste Hilfe Lehrgang genannt.

Der „kleine“ ist der jetzige Standard und dauert 9 Unterrichtsstunden. Er ist für alle der gleiche – egal, ob er zum Erwerb der Fahrerlaub oder zur Ausbildung als Ersthelfer:in benötigt wird. Ebenfalls muss bei einer regelmäßigen Auffrischung der kleine Kurs besucht werden.

Wie lange sind Erste Hilfe Kurse gültig?

Grundsätzlich kann man sagen, dass es keine Ablauffrist eines Erste Hilfe Kurses gibt. In einigen Fällen, beispielsweise als Betriebshelfer:in oder als Mitarbeiter:in in einer Kindertagesstätte gibt es Regelungen, dass regelmäßig eine Auffrischung erfolgen muss.

Auch wenn diese Schulungen niemals ihre Gültigkeit verlieren, sollte Sie einmal darüber nachdenken, ob Sie den Kurs nicht freiwillig wiederholen. Zudem gibt es im Laufe der Zeit gegebenenfalls Veränderung. Damit Sie auf dem aktuellen Stand sind und zudem keinerlei Berührungsängste mit dem Thema haben, sollte eine regelmäßige Wiederholung auf dem Plan stehen.

Gesetzliche Verpflichtung

Wer keine Hilfe leistet, obwohl die Umstände als zumutbar gelten, hat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Der §323c des Strafgesetzbuches behandelt den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung bzw. der Behinderung von Hilfeleistenden Personen.Auf dem Bild sehen Sie die wichtigsten Sachen, die man für einen Verbandskasten benötigt. Im Ersthelferkurs lernt man damit richtig umzugehen.

Wer selbst keine Hilfe leistet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Dieses Strafmaß betrifft auch die Personen, die andere Menschen daran hindern Hilfe zu leisten. Denn unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt.

Sofern man selbst in Gefahr ist bzw. durch die Hilfeleistung sich selbst in Gefahr begeben würde, ist man nicht verpflichtet, Personen in Not zu helfen. Angst oder Ekel gehören allerdings nicht zu den Parametern, die eine Person von Pflicht zur Hilfe befreit. Beispielsweise kann die Angst genommen werden, indem man die Notfallszenarien durchgeht, übt und dadurch Sicherheit erlangt.

Seien Sie vorbereitet!

Erste Hilfe Kurse sind eine gute Sache. Stellen Sich sich vor, Sie selbst oder Ihr Kind gerät in Gefahr und keiner der Personen, die sich in Ihrer Nähe befinden, weiß, wie sie Ihnen Hilfe leisten können. Genauso kann es passieren, dass Sie auf eine Person treffen, die Hilfe benötigt. Mit der entsprechenden Ausbildung können Sie sich auf den Ernstfall vorbereiten!

 

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Arbeitssicherheit aus Hamburg

PROFESSIONELL • PRAXISNAH • KOSTENOPTIMIERT