Sicherheitstechnische Beratung – mit uns auf der sicheren Seite

Damit der Arbeitsplatz für keine:n Mitarbeiter:in eine Gefahr darstellt, bieten wir die sicherheitstechnische Beratung für Ihr Unternehmen an – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens!

Wichtig ist, dass alle Beschäftigten mit einbezogen und über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsart informiert werden. Sie müssen immer wissen, wer als Betriebsärzt:in und Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig ist.

Bereits ab 1 Mitarbeiter:in ist es vorgeschrieben, dass Betriebe eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung in Anspruch nehmen. Es gibt aber je nach Anzahl der Mitarbeiter:innen Wahlmöglichkeiten. Die Rahmenbedingungen sind in der Vorschrift 2 der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) festgelegt.

sicherheitstechnische Beratung im Unternehmen

Betreuungsleistung nach DGUV (Vorschrift 2)

Die DGUV Vorschrift 2 regelt den möglichen Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuungsleistung. Diese ist abhängig davon, wie viele Mitarbeiter:innen der Betrieb hat, denn es gibt unterschiedliche Formen der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung. Die Tabelle gibt eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten:

Anzahl der Beschäftigten
Regelbetreuung alternative, bedarfsorientierte Betreuung
≤ 10
Grund- und anlassbezogene Betreuung
wählbar anstelle der Regelbetreuung
11 – 50
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
wählbar anstelle der Regelbetreuung
50
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
nicht wählbar

Wie wird die Anzahl der Beschäftigten errechnet?

Um die korrekte Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln, wird der Wert des jährlichen Durchschnitts der Beschäftigten genutzt. Beschäftigten Sie auch Teilzeitbeschäftigte, ist die Bewertung abhängig von der jeweiligen Stundenanzahl des Mitarbeitenden. Dazu zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im Betrieb als Leiharbeiter:innen tätig sind.

Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit dem Faktor 0,5 gewertet. Liegt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zwischen 20 und maximal 30 Stunden, wird die Person mit dem Faktor 0,75 berücksichtigt. Alle weiteren Personen, die über 30 Stunden die Woche arbeiten, gehen mit dem Faktor 1 in die Berechnung.

Regelbetreuung im Unternehmen

Regelbetreuung für Unternehmen

Betriebe mit einer Beschäftigtenanzahl von unter 50 können sich für die Regelbetreuung entscheiden. Diese besteht entweder in der Grundbetreuung bzw. anlassbezogenen Betreuung (bei weniger als 10 Mitarbeiter:innen) oder aus der Grundbetreuung kombiniert mit der betriebsspezifischen Unterstützungsbetreuung.

Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können sich aber auch stattdessen für die alternative, bedarfsorientierte Betreuung entscheiden. Diese Auswahlmöglichkeit besteht für große Firmen (über 50 Mitarbeiter:innen) nicht!

Was ist eine Grundbetreuung?

Bei der Grundbetreuung werden Unternehmer:innen bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen unterstützt. Der Sachverstand von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit wird bei der Erstellung hinzugezogen.

Die Grundbetreuung muss entweder nach einer maßgeblichen Änderung des Arbeitsverhältnisses oder aber in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die Fristen sind abhängig von der Einordnung des Betriebes in die Gruppen I, II oder III und betragen abhängig davon maximal 1, 3 oder 5 Jahre.

Die Grundbetreuung muss innerhalb der Regelbetreuung immer stattfinden, unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter:innen in dem Unternehmen tätig sind. 

Anlassbezogene Betreuung

Neben der Regelbetreuung muss auch der Betrieb hinsichtlich spezifischer Anlässe betreut werden. Diese Unterstützung muss ebenfalls von Betriebsärzt:innen oder Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Beispiele für solche Anlässe kann die Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen oder die Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben. Aber ebenso begründet beispielsweise die Häufung gesundheitlicher Probleme oder die Erstellung von Notfall- und Alarmplänen diese Art der Betreuung.

Die genauere Auflistung der möglichen Gründe für diese Art der Betreuung finden Sie in der Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2.

Anlassbezogene Betreuung

Betriebsspezifische Betreuung

Hat die Firma mehr als 10 Mitarbeiter:innen, findet neben der Grundbetreuung ein betriebsspezifischer Teil der Betreuung statt.
Die entsprechende Relevanz und den Umfang müssen Arbeitgeber:innen ermitteln und dann regelmäßig überprüfen. Dafür wird innerhalb von 2 Schritten zunächst die Relevanz festgestellt und im Anschluss die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen.
Ist beispielsweise eine neue Maschine angeschafft oder eine grundlegende Änderung der betrieblichen Abläufe vorgenommen worden, so ist der Grund für eine erneute Unterstützung gegeben.

Alternative, bedarfsorientierte Betreuung Firmen

Alternative, bedarfsorientierte Betreuung

Wenn man weniger als 50 Beschäftigte hat, dann ist es für Unternehmer:innen möglich, anstatt der Regelbetreuung eine alternative, bedarfsorientierte Betreuung auszuwählen. Es ist erlaubt, dass diese stattdessen auf das Unternehmermodell zurückgreifen.

Was ist das Unternehmermodell?

Bei dem Unternehmermodell übernehmen die Arbeitgeber:innen einige Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit selbst. Damit wird ermöglicht, dass die Unternehmer:innen etwas selbständiger beim Thema Arbeitssicherheit bleiben. Es ist allerdings nur wählbar, wenn die Anzahl der Mitarbeiter:innen maximal 50 beträgt.

Aufgaben der Leader

Eine der Aufgaben, die die Leader bei diesem Modell übernehmen, ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Die für die Ausarbeitung benötigte Expertise muss in entsprechenden Seminaren und Fortbildungen bei den Berufsgenossenschaften oder deren Kooperationspartnern angeeignet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Mängel und Gefährdungen in Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Nichtsdestotrotz ist es Arbeitgeber:innen nicht erlaubt alle Aufgaben der Betriebsärzt:innen oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übernehmen. Wenn nötig müssen diese kontaktiert werden.

Unternehmermodell für KMU
Betriebsspezifische Betreuung

Welche Leistungen im Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung werden vom Arbeitsschutz Zentrum Petrich abgedeckt?

Um Ihnen die größtmögliche Sicherheit und einen umfassenden Gesundheitsschutz im betrieblichen Umfeld zu ermöglichen, bieten wir Ihnen eine individuelle und ausführliche sicherheitstechnische Betreuung an. 
Mit viel Expertise im Bereich Arbeitsschutz arbeiten unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit daran, die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
Unsere Fachkräfte erstellen Ihnen die notwendige Gefährdungsbeurteilung, damit mögliche Gefährdungen früh erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Ebenso übernehmen wir für Sie jegliche Begehungen auf Baustellen, um dort den Arbeitsschutz zu gewährleisten und somit Unfälle und Ausfallzeiten zu vermeiden.

Mit welchen Kosten ist bei der Betreuung zu rechnen?

Die Kosten sind abhängig von der Beschäftigtenanzahl und dem Umfang der Leistungen und Art des Unternehmens. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot aus.