Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ergänzt und verlängert bis zum 24. November!

 

Mit der Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) werden die grundlegenden Arbeitsschutzregeln bis einschließlich 24.11.2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen sollen am 10.09.21 in Kraft treten. Bis dahin gilt die Verordnung vom 25.06.2021.

Hier geht’s zur bestehenden Corona-ArbSchV:Neue Corona Arbeitsschutzregelungen am 10.09.21! https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/neufassung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Diese Arbeitsschutzregeln bestehen weiterhin:

  • Hygienepläne im Betrieb müssen wie bisher erstellt und aktualisiert werden. Sie müssen umgesetzt und in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.
  • Arbeitgeber:innen sind weiterhin dazu verpflichtet, in den Betrieben mindestens zweimal in der Woche für alle Mitarbeiter:innen, die in Präsenz arbeiten, die Möglichkeit für Schnelltests und Selbsttest zur Verfügung zu stellen.
  • Weiterhin müssen betriebsbedingte Kontakte sowie die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf ein Minimum reduziert werden. Hierzu kann auch die Ermöglichung der Arbeit im Homeoffice für die Mitarbeiter:innen einen erheblichen Beitrag leisten.
  • Arbeitgeber:innen müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken im Betrieb zur Verfügung stellen, wenn andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.
  • Auch in den Pausenzeiten und in den Pausenbereichen muss ein Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

„Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote. Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Dazu müssen auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren. Die Verlängerung der bestehenden und bewährten Schutzmaßnahmen – betriebliche Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote – verschaffen uns dafür die notwendige Zeit und helfen, Infektionen in den Betrieben vorzubeugen. Die Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung dient damit ganz wesentlich dem Gesundheitsschutz und ist Teil der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August 2021.“

 

BUNDESARBEITSMINISTER HUBERTUS HEIL

Diese Regelungen sind neu:

„(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsärzte und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten, die Schutzimpfungen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen.“

„(2) Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.“

(Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-erste-aenderungs-vo-neufassung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Also gilt demnächst für Betriebe:

Arbeitgeber:innen können den Impfstatus oder den Genesungsstatus ihrer Beschäftigten für die Festlegung von erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Allerdings sind die Beschäftigten nicht zur Auskunft über ihren Impfstatus oder ihren Genesungsstatus verpflichtet.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält als neue Regelung die Verpflichtung der Arbeitgeber:innen, die Beschäftigten über Risiken einer COVID-19 Erkrankung und die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren. Arbeitgeber:innen sind ferner dazu verpflichtet, Betriebsärzt:innen bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen und Beschäftigte zur Wahrnehmung vom Impfangebot freizustellen.

Diese Änderungen treten am 10. September 2021 in Kraft.

 

Wenn Fragen zur betriebsärztlichen Versorgung oder Hygieneregelungen bestehen, oder Sie Hilfe bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter:innen bezüglich COVID-19 benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter!

Rate this post