Ab 01.07.2021 keine Homeoffice-Pflicht in Unternehmen mehr

Corona Arbeitsschutzverordnung

Am 30.07. läuft im Rahmen der Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz die Pflicht zum Homeoffice aus. Dadurch normalisiert sich für viele Beschäftigte das Arbeitsleben wieder zumindest ein Stück weit. Denn andere Infektionsschutzmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen.

Weiterhin zusätzliche Sicherheit durch Tests

Arbeitgeber:innen müssen auch weiterhin den in Präsenz arbeitenden Beschäftigten 2 wöchentliche Test zur Verfügung stellen, diese Regelung bleibt auch über den 1. Juli hinaus bestehen.
Sollte der Schutz der Beschäftigten anderweitig sichergestellt sein, wie durch eine vollständige Genesung oder Impfung, können die betroffenen Beschäftigten vom Testangebot ausgenommen werden.
Doch auch wenn die Zahl der Genesenen und Geimpften weiterhin zunimmt, ist ein Testangebot nach wie vor sinnvoll, damit Infektionsketten frühzeitig erkannt und durchbrochen werden können.

Bisher bewährte Maßnahmen bestehen weiter

Und auch trotz sinkender Zahlen der Neuinfektionen sollte die Infektionsgefahr im Betrieb weiterhin bekämpft werden. Arbeitgeber:innen sind in Zukunft weiterhin zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Beschäftigtenzahl in geschlossenen Räumen zu begrenzen
  • Feste Arbeitsgruppen bilden
  • Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbaren Kontakten tragen
  • Betriebliche Hygienekonzepte erstellen und umsetzen

Nur Homeoffice von den Änderungen betroffen

Es bleibt also fast alles so geregelt wie zuvor, lediglich die Pflicht zum Homeoffice entfällt. Allerdings haben viele die Arbeit von Zuhause oder außerhalb der Büros zu schätzen gelernt. Ein großer Teil Beschäftigten will gerne auch nach Auslauf der Homeoffice-Pflicht wenigstens einen Teil der Arbeit von Zuhause aus erledigen können.
In einer Studie der DAK können sich 58% vorstellen, die Hälfte ihrer Zeit im Homeoffice zu arbeiten. Eine Umfrage unter DAX-Konzernen macht deutlich, dass das traditionelle Modell der Büroarbeit an 5 Tagen die Woche wohl vorerst so nicht wiederkehren wird. In Zukunft gilt in vielen Unternehmen eine Art Hybrid-Modell, also eine Mischung aus Homeoffice und Anwesenheitszeiten im Büro. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie die DAK-Studie, nämlich, dass die überwiegende Mehrheit der im Homeoffice Tätigen zu 61% die Arbeit von Zuhause als hilfreich und wenig belastend wahrnehmen.

Mehr Produktivität bei der Arbeit Zuhause

homeofficeIn Umfragen kam auch heraus, dass viele Beschäftigte die Heimarbeit als produktiver und angenehmer empfanden. 88% der Befragten sagten, dass sich entsprechende Aufgaben genauso gut im Homeoffice wie im Büro der Firma erledigen ließen.
Dass der Weg zur Arbeit bei Heimarbeit wegfiel, schätzten 79% der Befragten als positiv ein, 70% konnten ihre Aufgaben gezielter über den Tag verteilen und 86% hoben die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hervor. Aber 39% der Beschäftigten mit kleinen Kindern gaben an, häufiger abgelenkt zu sein.

Dauerhafte Regelung gewünscht

Beschäftigte wünschen sich für die Zukunft die Möglichkeit einer Mischung aus Präsenz- und Heimarbeit bzw. mobil arbeiten zu können. Dazu sollten aber auch klare Regelungen gehören, damit es nicht zu überlangen Arbeitszeiten oder unbezahlter Mehrarbeit kommt. Das würde auch dem Arbeitszeitgesetz widersprechen.
Zusätzlich sprich dafür, dass Unternehmen auch in den vergangenen Monaten freiwillig, eigenverantwortlich und vor allem sehr zuverlässig in allen Branchen Homeoffice ermöglicht haben.
Unternehmen, die zukunftsfähig bleiben wollen, müssen flexible Arbeitsformen anbieten und auch virtuell kommunizieren. Eine Work-Life-Balance wird den Beschäftigten immer wichtiger. Gerade die Branchen, die unter einem Nachwuchs- und Fachkräftemangel leiden, trieben die begonnene Veränderung der Arbeitswelt voran.

Homeoffice bleibt vorerst eine gute Alternative

Man kann deshalb hoffentlich auf eine zukünftige dauerhafte Regelung in dem Bereich hoffen.
Bis dahin können Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die Änderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bezüglich Homeoffice treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

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