UV – Einstrahlung als Gefährdung
Der Frühling ist da! Und mit ihm auch die Sonne. Was uns zwar alle freut, aber auch einige Gefahren mit sich bringt. Insbesondere für Personen und Berufsgruppen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten der Sonne und ihren Risiken ausgesetzt sind. Darum wollen wir uns heute mit euch zusammen der Frage widmen, welche Risiken birgt das Arbeiten in der Sonne und wie können diese Gefahren umgangen werden?
Welche Risiken birgt das Arbeiten in der Sonne?
Grundsätzlich kann die Belastung durch Sonneneinstrahlung in drei Kategorien unterteilt werden:
- UV-Strahlung
- Wärmestrahlung
- Blendung
Bei allen gilt: Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gesundheitsgefahr.
Schäden durch UV-Strahlung spürt man oftmals erst, wenn es bereits zu spät ist. Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gesundheitsgefahr. Aber es muss nicht immer erst zum Sonnenbrand kommen, damit der Schaden da ist. Ohne korrekten Schutz kann die UV-Strahlung zur vorzeitigen Hautalterung beitragen und das Risiko für Hautkrebs immens erhöhen. Und zwar bereits bevor die Haut rot verfärbt ist. Ist der Sonnenbrand erst da, ist es eigentlich schon zu spät.
Eine starke Wärmeeinwirkung kann Belastungen für das Herz-Kreislauf-Systems bedeuten. Ebenso kann es zu Beeinträchtigungen des Wasser- und Elektrolythaushalts führen. Schwindel, Ohnmacht, Dehydrierung können hier die Folgen sein.
Werden die Augen nicht hinreichend geschützt, kann es zu Blendung kommen. Die Folge ist eine Beeinträchtigung des Sichtfeldes, die kurzzeitig auftreten kann und sich in „Punkten“ vor den Augen nach dem Blick in die Sonne, schwarzen Flecken im Sichtfeld, Schmerzen der Augen, etc. äußert. Im schlimmsten Falle können jedoch auch dauerhafte Augenprobleme die Folge sein und sogar zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Welche Berufsgruppen sind besonders gefährdet?
Grundsätzlich alle Berufsgruppen die im freien Arbeiten und somit eine längere Zeit der Sonne ausgesetzt sind.
Hierzu zählen unter anderem:
- Bauhandwerk
- Straßenbau
- Gerüstbau
- Bädereibetrieb
- Landwirtschaft
- Garten- und Landschaftsbau
- Forstwirtschaft
- Hafenarbeit und Schifffahrt
- Saisonale Jobs wie Touristik oder Festivalbetreuung
Was ist für mich als Arbeitgeber wichtig? Worauf muss ich achten?
Laut §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit und Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit möglichst vermieden und verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Laut §3 ArbSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, zu ermitteln, welche Gefahren für seine Mitarbeiter bestehen und welche Maßnahmen zum Schutz vor und zur Vermeidung dieser Gefahren ergriffen werden sollen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und falls erforderlich auf die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Hierbei kann und soll die Gefährdungsbeurteilung helfen. Bei der Erstellung und der Ermittlung der notwendigen Maßnahmen hilft euch eure Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).
Welche Schutzmaßnahmen zur Arbeitssicherheit kann ich anwenden oder bieten?
Zur Vermeidung von Gefahren lässt sich das TOP-Prinzip empfehlen. TOP steht für Technische, Organisatorische und Personenbezogene Maßnahmen.
Technische Maßnahmen können sein:
- Unterstellmöglichkeiten (auch für Pausen) zur Verfügung stellen.
- Arbeitsbereiche mit ausreichend Schutz vor Sonnenstrahlung ausstatten.
- Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlagen zur Verfügung stellen.
- Arbeitsbereiche gut belüften.
- Hitzestaus in Arbeitsbereichen vermeiden.
Organisatorische Maßnahmen können sein:
- Die Beschäftigten über die möglichen Gefahren durch die Sonneneinstrahlung und über Schutzmaßnahmen informieren, z.B durch eine Unterweisung. Auch hier hilft die Fachkraft für Arbeitssicherheit gerne weiter.
- Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen ausführen lassen.
- Den Aufenthalt in der Zeit, in der die Sonneneinstrahlung besonders intensiv ist (in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr) soweit wie möglich zeitlich beschränken.
- Art und Umfang der Pausen an die Tageszeit anpassen und im Schatten stattfinden lassen.
- Körperlich anstrengende Arbeiten möglichst früh morgens oder spät nachmittags ausführen lassen.
- Auf den Tätigkeitswechsel (z. B. Schichtarbeit mit Arbeitsbeginn in den frühen Morgenstunden) zwischen den Beschäftigten achten.
- Persönliche Schutzausrüstung, Getränke (Trinkwasser) und UV-Schutzmittel ausreichend zur Verfügung stellen und Mitarbeiter in deren korrekte Verwendung unterweisen.
Personenbezogene Maßnahmen können sein:
- Kleidung tragen, die den gesamten Körper bedeckt. Also lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt, etc. Spezielle UV-Schutz-Kleidung ist in der Regel nicht erforderlich, in der Regel reicht Kleidung aus bspw. Baumwollmaterialien. Sollte besondere Schutzkleidung erforderlich sein, ergibt sich das aus der Gefährdungsbeurteilung.
- Kopfbedeckung tragen. Durch eine geeignete Kopfbedeckung (z. B. Hut oder Tücher) wird ein ausreichender Schutz vor UV-Strahlung erreicht. Dabei ist besonders auf den Nacken- und Ohrenschutz zu achten. In Arbeitsbereichen, in denen Schutzhelme getragen werden müssen, kann der Nacken- und Ohrenschutz durch ein zusätzliches Tuch (z. B. einknöpfbarer Nackenschutz) erreicht werden.
- Augen schützen
Wer sich an die hier genannten Maßnahmen hält, eine Gefährdungsbeurteilung UV-Schutz für die jeweilige Betriebs- oder Arbeitsstätte im Freien erstellt oder erstellen lässt und zusätzlich das Personal in Erste Hilfe Maßnahmen eingewiesen hat, falls doch mal etwas schief geht, der ist schon gut auf die warmen Tage vorbereitet.
Wir vom Arbeitsschutzzentrum unterstützen euch gerne bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung UV-Schutz oder beim Unterweisen eurer Mitarbeiter für das Arbeiten unter UV-Einstrahlung.
Eurer Arbeitsschutz Zentrum Petrich