Feuerlöscherpflicht – alle Informationen

Das Bild zeigt Feuerlöscher. In jedem Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter besteht die Pflicht einen Feuerlöscher vorrätig zu haben.Wann ist es erforderlich, einen Feuerlöscher zu haben, welche Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Löschgeräten und was sollte sonst noch beachten werden? Lest hier, hier welche Pflichten und andere wichtigen Informationen es rund um das Thema Feuerlöscher gibt.

Wozu gibt es eine Feuerlöscherpflicht?

Brandherde können an vielen Stellen auftreten: defekte elektrische Geräte, zu heiß gelaufene Motoren oder zugestellte Lüftungsschlitze von Kühlschränken oder Produktionsgeräten.Daher ist es wichtig, den Gefahren vorzubeugen und Möglichkeiten zu schaffen, das Ausbreiten eines Brandes zu verhindern. Um die Risiken und Konsequenzen eines Brandes einzudämmen, gibt es gesetzliche Bestimmungen für Betriebe, Wohnräume und Fahrzeuge, Zu beachten ist, dass diese zum Teil in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind.

Vorschriften im Haushalt

Vorschriften für das Eigenheim

Ein Feuerlöscher im privaten Haushalt ist keine Pflicht. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch geraten, sich einen Feuerlöscher zu kaufen sowie das Haus mit ausreichend Feuermeldern auszustatten. Die Installation von Rauchmeldern ist in Deutschland inzwischen bundesweit verpflichtend.

Da es im Haushalt am häufigsten in Küchen zu Bränden kommt, ist der Einbau eines Feuermelders hier überlegenswert. Solltet ihr eine Ölheizung haben, ist es hilfreich, auch hier einen Feuerlöscher als Vorsichtsmaßnahme parat zu haben.

Feuerlöscher Pflicht HaushaltVorschriften für das Mietshaus

In Mietshäusern gibt es ebenfalls keine Pflicht, einen Feuerlöscher vorrätig zu haben. Eine freiwillige Anschaffung kann sich aber als durchaus nützlich herausstellen.  Es ist allerdings obligatorisch, dass Rauchmelder in den Wohnräumen und Fluren angebracht sind.

Die Küche ist dabei häufig bei der Rauchmelderpflicht ausgenommen, da herkömmliche Rauchmelder bereits bei einer großen Menge Wasserdampf oder bei der Rauchentwicklung während des Fleischbratens einen (Fehl-)Alarm auslösen.

Feuerlöscherpflicht im Auto

In Deutschland gibt es keine Pflicht, einen Feuerlöscher im PKW mitzuführen. Allerdings regeln das einige EU Nachbarstaaten etwas anders. Auch wenn ihr nur plant, das jeweilige Land zu durchqueren, solltet ihr euch der Vorschrift bewusst sein, um hohe Strafen zu verhindern. Länder wie Griechenland, Island, Lettland, Litauen und Serbien haben eine gesetzliche Vorschrift, einen Feuerlöscher im Auto zu haben. In Belgien hingegen gilt die Verpflichtung nur für im Land gemeldete Fahrzeuge. Eine Empfehlung für das Mitführen eines Feuerlöschers für Notfälle gibt es in Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn.

Vorschriften für Gewerbe

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausreichend Feuerlöscher vorrätig zu haben. In Bezug auf Brandschutz müssen Betriebe zudem ihrer Pflicht nachkommen und bestimmte Räumlichkeiten mit einem Rauchmelder ausstatten.

Die Feuerlöscherpflicht besteht, sobald ein Unternehmer mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Diese Regelung trifft ebenfalls auf Freiberufler zu, die Aushilfen beschäftigen oder eine Putzkraft eingestellt haben. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um ein Büro, eine Produktion oder ähnliches handelt.

Grundsätzlich gilt, dass die Sicherheit von Personen stets wichtiger ist als das Inventar. Um allgemein kein Risiko einzugehen, sollten Unternehmen im Vorfeld alle möglichen Vorkehrungen treffen, damit ein Brand nicht entsteht bzw. sich nicht ausbreitet, damit kein größerer Schaden entsteht.

Allgemeine Tipps für die Arbeitssicherheit

In Firmen sind häufig Brandschutzbeauftragte und Ersthelfer eingesetzt. Bei ihnen handelt es sich um Angestellte, die eine Zusatzqualifikation abgeschlossen haben. Ab einer gewissen Personenzahl und erhöhten Unfallgefahr ist die Anwesenheit eines Betriebssanitäters erforderlich. In Bezug auf den Schutz gegen Brände sollten in einem Betrieb mit normaler Brandgefahr 5 % der Angestellten zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden.

Wegbeschreibungen zu den Feuerlöschern sowie Flucht- und Rettungswegpläne müssen an geeigneten Stellen ausgehangen werden. Die Mitarbeiter müssen darüber hinaus in geregelten Abständen eine planmäßige Übung durchführen.

Was gibt es zu berücksichtigen?

Es gibt verschiedene Brandursachen, die auf unterschiedliche Art und Weise gelöscht werden müssen. Auch solltet ihr die Sprühzeit eines Feuerlöschers nicht überschätzen; diese dauert meist nur wenige Sekunden an.

Vor dem Kauf informiert ihr euch am besten ausgiebig darüber, welche Feuerlöscher ihr benötigt, damit sich die Gefahr eines Brandes verringert und nicht durch Anwendungsfehler vergrößert wird. Fragt bei eurer örtlichen Feuerwehr nach, ob sie Schulungen zum Thema Brandschutz anbietet.

Da sie die Verantwortung tragen, sollten sich insbesondere Unternehmer fachmännischen Rat bei der Anschaffung und Installation holen. Sollten nicht ausreichend Feuerlöscher vorhanden sein, können hohe Bußgelder auf einen zukommen. Im Falle eines Brandes können sogar schlimmere Konsequenzen drohen.

Es gibt verschiedene Brandursachen, die unterschiedlich bekämpft werden müssen. Zum Beispiel darf zum Löschen von brennendem Fett in der Bratpfanne unter keinen Umständen Wasser oder Mehl herangezogen werden, da sich das Feuer explosionsartig ausbreiten würde. Daher ist es wichtig, die verschiedenen Brandklassifizierungen zu kennen, um Vorkehrungen in Bezug auf die Brandsicherheit zu treffen und zu wissen, welche Art von Feuerlöscher für welche Klasse eingesetzt werden kann.

Brandklassen

brandklassenDie Brandklassen werden in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt. Um sie einfach zu unterscheiden, sind sie zusammengefasst in Brandklasse ABrandklasse F.

  • A: feste Stoffe (Papier, Holz, Kohle, Textilien, Stroh)
  • B: flüssige und flüssig werdende Stoffe (Wachs, Alkohol, Benzin, Kunststoffe, Lacke)
  • C: Gase und gasförmige Stoffe (Erdgas, Propan, Butan, Wasserstoff)
  • D: Metalle (Aluminium, Magnesium, Natrium)
  • F: Fette, Speiseöl

Anzahl der Feuerlöscher

Die Bestimmung der passenden Anzahl an Löschgeräten für jedes Unternehmen ist von der Einstufung der Brandgefährdung und von der Quadratmeterzahl der Arbeitsfläche abhängig. Die zu ermittelnde Größe ist nicht die Anzahl der Feuerlöscher, sondern die notwendigen Löschmitteleinheiten (LE). Auf dem Gerät ist angegeben wie viele Einheiten (bis zu 15 LE) eine Flasche enthält.

Eine Beispielsrechnung für ein Büro mit der niedrigsten Brandgefährdungsstufe sieht wie folgt aus:

Arbeitsfläche im m² Löschmitteleinheiten (LE) Anzahl Feuerlöscher
50 6 1 (mit 10 LE)
100 9 1 (mit 10 LE)
200 12 2 (mit 10 LE)
500 21 3 (mit 10 LE)
1000 36 4 (mit 10 LE)
Je weitere 250 + 6  

Das ist aber nur ein Beispiel. Bei der Berechnung sollter ihr euch an einen Experten wenden, damit ihr eine realistische Einschätzung der Brandgefährdung erhaltet und dementsprechend stets ausreichend Feuerlöscher zum Löschen bereitstehen. Weitere wichtige Infos rund um das Thema Brandschutz findet ihr hier.

Welche Unterschiede gibt es bei Feuerlöschern?

Es gibt verschiedene Arten von Löschgeräten: Wasserfeuerlöscher, Schaumfeuerlöscher, Fettbrandfeuerlöscher, Kohlendioxidlöscher, Pulverfeuerlöscher, Metallbrandfeuerlöscher.

Pulverlöscher werden noch einmal in drei Kategorien unterschieden:

  •  ABC-Pulverfeuerlöschern (einsetzbar bei Glutbrand)
  •  BC-Pulverfeuerlöscher (gegen Flammbrand)
  •  D-Pulverfeuerlöscher (anwendbar nur bei Metallbränden)

Am häufigsten werden Feuerlöscher mit Pulver und Schaum eingesetzt. Die meistenPulverfeuerlöscher sind indes einsetzbar für Brände der Kategorien A, B und C. Schaumlöscher eignen sich hingegen eher für die Brandtypen A und B. Fettbrandfeuerlöscher sind, wie der Name schon sagt, für Fettbrände geeignet (Klasse F) und Metallbrandfeuerlöscher sind bei brennendem Metall (Klasse D) einzusetzen.

Der Kohlenstoffdioxidlöscher (zur Bekämpfung von flüssigen Stoffen) sollte mit Vorsicht benutzt werden, da dabei große Mengen an CO2 freigesetzt werden, die in geschlossenen Räumen eine lebensbedrohliche Situation hervorrufen können. Weiterhin ist der Einsatz von Wasser(feuerlöschern) nur bei festen Stoffen (Brandklasse A) sinnvoll, während sich Löschdecken als Brandbekämpfungsmittel für A- und B-Brände eignen.

Pulverfeuerlöscher können beim Bekämpfen von zahlreichen Brandursachen eingesetzt werden. Das dazu freigesetzte Salz-Pulver-Gemisch verursacht allerdings massive Verunreinigungen und lässt sich nur schlecht entfernen. Dafür sind Schaumfeuerlöscher aber bei weniger Brandklassifizierungen und nicht immer bei frostigen Temperaturen einsetzbar.

Feuerlöscher-Bautypen

Gesetzliche VorschriftenNeben den verschiedenen Löscharten gibt es auch noch verschiedene Bautypen von Feuerlöschern, die Dauerdruckfeuerlöscher und Aufladefeuerlöscher.

Beim Dauerdruckfeuerlöscher steht das Gebinde von Löschmittel und Treibmittel dauerhaft unter Druck. Der Aufladefeuerlöscher muss vor dem Gebrauch erst aktiviert werden. Denn in seinem Inneren befindet sich noch eine zusätzliche Gasdruckpatrone, die gezündet werden muss, bevor die Löschmittelsubstanz versprüht werden kann. Die zusätzliche Gasdruckpatrone ist auch verantwortlich für das höhere Gewicht. Aufladefeuerlöscher sind zudem kostspieliger in der Anschaffung, punkten allerdings mit geringerer Wartungsanfälligkeit und einer höheren Lebenserwartung.

 

Vorgeschriebene Wartungspflicht

Alle 2 Jahre muss die Prüfung eines Sachverständigen erfolgen. Wurde ein Feuerlöscher in der Zwischenzeit benutzt, steht ebenfalls eine Wartung und Auffüllung des Löschmittels an. Sollte der Feuerlöscher durch andere Gegebenheiten sichtbar Schaden genommen haben, muss ebenfalls eine Überprüfung vorgenommen werden. Bei günstigeren Modellen rechnet sich eine Wartung oder Wiederauffüllung oftmals nicht, da diese den Kaufpreis übersteigt. Deshalb solltet ihr individuell entscheiden, ob ihr den Löscher trotzdem warten lasst oder einen neuen Feuerlöscher mit erneuter zweijähriger Garantie kauft.

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