Fluchtweg

Das Zeichen beschreibt die Richtung zum nächstgelegenen Notausgang. Im Notfall sollten deshalb diese Fluchtwege genutzt werden.Ein Fluchtweg ist ein Weg, der einem hilft, sich in einer Gefahrensituation aus dem Gebäude in Sicherheit zu bringen. Die Anforderungen an einen solchen Weg sind in den Arbeitsstättenregeln (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ festgelegt.

Welche Kriterien gibt es zur Einhaltung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Die Bestimmungen besagen, dass Fluchtwege und Notausgänge:

a) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Menschen richten,

b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,

c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Wie breit muss ein Fluchtweg sein?

Die Breite des Fluchtweges ist abhängig von der Anzahl der Personen, die im Notfall den jeweiligen Weg nutzen würden. Die Angabe der Mindestbreite wird in Metern angegeben. Es wird in diesem Zusammenhang von Lichtweite gesprochen. Lichttweite bezeichnet das Maß der nutzbaren inneren Abstände, beispielsweise von Wand zu Wand.

Anzahl der Personen Bis 5 Bis 20 Bis 200 Bis 300 Bis 400
Lichte Weite (in Metern) 0,875 1,00 1,20 1,80 2,40

Sofern nur maximal 5 Menschen den Weg zum Entkommen nutzen, darf in Ausnahmefällen die Mindestweite auf 80 cm verringert werden. Dies ist beispielsweise für eine Tür auf einem Flur zulässig.

Wie hoch muss der Weg sein?

Auch ist festgelegt, dass die lichte Höhe des Weges mindestens 2 Meter betragen muss. Dies gilt auch für Türen. Solange die Tür aber mindestens 1,95 m hoch ist, ist das kein Problem.

Wie lang darf der Weg maximal sein?

Im Gegensatz zum Breitenmaß ist es bei der Länge vorgesehen, Fluchtwege möglichst kurz zu halten. Von dem Startpunkt muss innerhalb der vorgegebenen Reichweite ein sicherer Ort im Freien oder ein Fluchtwegbereich erreichbar sein. Zu den gesicherten Bereichen zählen beispielsweise Treppenhäuser oder Außentreppen.

Auf dem Bild ist der Fluchtweg eines Hauses zu sehen.Grundsätzlich gilt für Räume, dass (a) die Länge maximal bis zu 35 Metern betragen darf. Es gibt aber auch bestimmte Sonderregelungen:

  • b) brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen dürfen Fluchtwege bis zu 35 m haben
  • c) bei brandgefährdeten Räumen ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen darf der Weg 25 m lang sein
  • d) für giftstoffgefährdete Räume gilt ein Fluchtweg von maximal 20 m
  • e) explosionsgefährdete Räume, ausgenommen Räume, die im letzten Punkt beschrieben sind, bis zu 20 m
  • f) der Fluchtweg darf bei explosivstoffgefährdeten Räumen 10 Meter nicht überschreiten

Die wirkliche Laufweglänge darf maximal 1,5 mal so lang sein wie die Länge des Fluchtweges. Sofern es sich zusätzlich um einen Rettungsweg handelt, können die Vorgaben laut Bauordnungsrecht davon abweichen. Die Anwendung des Bauordnungsrechts und somit die „Verlängerung“ des Weges ist nur zulässig für die beschriebenen Fälle a, b und c.

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Was zählt als Fluchtweg?

  • Notwendiger Flur
  • Notwendige Treppe mit notwendigem Treppenraum
  • Nicht notwendige Treppen
  • Notleitern

Als notwendige Flure bezeichnet man horizontale Wege, die sich zwischen Nutzungseinheiten und dem Treppenhaus bzw. dem Weg ins Freie, befinden. Die detaillierten Anforderungen sind im §36 (1) MBO geregelt.

Beim notwendigen Treppenraum handelt es sich um einen festen Bestandteil des Flucht- bzw. Rettungsweges. Dieser ist erforderlich zum sicheren Abgang aus nicht-ebenerdigen Geschossen. Im Bauordnungsrecht werden sie von nicht notwendigen Treppen unterschieden. Die gesetzlichen Vorschriften an diese Treppenräume sind in §35 (1) MBO geregelt.

Notleitern werden von der Feuerwehr eingesetzt. Als ortfeste Leiter dienen sie zur Rettung von Personen, die sich ein Notsituationen befinden. Da sie im Notfall auch zur Selbstrettung bereitstehen, werden sie auch als Fluchtleitern bezeichnet.

Differenzierung zwischen dem ersten und zweiten Fluchtweg

Der erste Fluchtweg wird gebildet durch „die für die Flucht erforderlichen Verkehrswege und Türen, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Teppen sowie Notausgänge“ (ASR A2.3). Dem gegenüber steht der zweite Fluchtweg. Entscheidend für diesen Weg ist, dass er durch einen zweiten Notausgang führt. Dieser kann auch ein Notausstieg sein. Der im Gefahrenfall bereitgestellte zweite Weg wird meistens durch Rettungskräfte verfügbar gemacht. Beispiele dafür sind Drehleitern oder tragbare Leitern. Allerdings ist es nur möglich eine kleine Personenzahl über diesen Weg zu retten.

Ab wann ist ein zweiter Fluchtweg notwendig?

Die Gefährdungsbeurteilung analysiert die vorliegenden Verhältnisse und bewertet die Notwendigkeit. Bei Gebäuden mit einer hohen zu rettenden Personenanzahl muss es einen zweiten baulichen Weg zum Flüchten geben. Dies gilt ebenfalls für Hochhäuser, da es für die Einsatzkräfte nicht möglich ist, alle Stockwerke mit Rettungsgeräten zu erreichen. Ebenso schreiben Produktions- und Lagerräume mit einer Fläche von mehr als 200m² einen zweiten Fluchtweg vor.

Wo liegt der Unterschied zwischen Fluchtwegen und Rettungswegen?

Bei Fluchtwegen spricht man von Wegen, die Personen und Tieren in einem Gebäude nutzen sollen, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Fokus liegt also auf der Selbstrettung.

Rettungswege hingegen sind Wege, die Feuerwehrmännern und -frauen zum Beispiel zur Bergung dienen. Damit steht die Fremdrettung im Vordergrund. Dadurch sollen nicht nur Menschen und Tiere gesichert werden, sondern zugleich bieten die Wege Möglichkeiten zur Brandbekämpfung.

In einigen Fällen können Fluchtwege auch zugleich Rettungswege sein, sofern die Wege selbständig begangen werden können. Es kann aber auch sein, dass beispielsweise die Sonderbauverordnung vorgibt, dass die Rettungswege nur von den Einsatzkräften betreten werden dürfen.

Was darf in einem solchen Weg stehen?

Ist ein Weg für eine mögliche Flucht im Notfall ausgewiesen, muss dieser freigehalten werden. Daher ist es verboten, den zusätzlichen Platz mit irgendwelchen Gegenständen und Sachen zuzustellen. Die Gegenstände stellen bei der Flucht Hindernisse dar. Ebenfalls ist es verboten, dass der Zugang zu diesen Wegen bzw. nach draußen verschlossen ist.

Notfalltüren werden mit sogenannten Panikschlössern ausgestattet. Dadurch ist es möglich, dass man das Gebäude im Notfall verlassen kann, auch ohne passenden Schlüssel. Zugleich ist es aber nicht möglich ohne weiteres die Tür von außen zu öffnen.

Was muss beim Erstellen eines Flucht- und Rettungsplans beachtet werden?

Auf dem Foto ist eine Steigleiter der Feuerwehr zu sehen. Im Fluchtplan müssen viele Aspekte berücksichtigt werden, beispielsweise die Einhaltung der Fluchtwegbreite.Arbeitgeber sind unter Umständen dazu verpflichtet einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Der Plan muss für alle Bereiche erstellt werden, die dies erfordern. Gründe, die eine Erstellung erforderlich machen sind:

– unübersichtliche Fluchtwegführung

– hoher Anteil an nicht ortskundigen Menschen

– Bereiche mit erhöhter Gefährdung

Besonderheiten bei Fenstern und Türen

Eine Tür, die sich auf dem Weg eines Fluchtweges befindet, muss sich besonders leicht öffnen lassen. Das gleiche gilt für eine Tür, die als Notausgang dient. Zum Öffnen dürfen keine besonderen Hilfsmittel nötig sein. Die ASR schreibt vor, dass sich Ausgänge (Türen) in die Fluchtrichtung öffnen lassen müssen, sprich nach außen. Auch im Brandschutz spielen Türen eine wichtige Rolle. Sie sind dazu da, die Ausbreitung der Feuer- und Rauchentwicklung zu verhindern. Aus diesem Grund dürfen sie beispielsweise auch nicht durch Gegenstände blockiert werden oder dauerhaft offen stehen.

Eine andere Option ist, Fenster als Notausstiege zu nutzen. Dafür müssen stabile Fensterbänke eingeplant werden, um Personen tragen zu können. Unter Umständen müssen Unternehmen daher zusätzlich Zugangshilfen anbringen, um das Betreten zu vereinfachen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Notausgang und Fluchtweg?

Der Fluchtweg beschreibt den Weg, den Menschen in einer Notsituation nutzen sollten, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Notausgang hingegen ist am Ende oder im Verlauf eines Fluchtweges. Durch den Notausgang kommt man direkt in einen gesicherten Bereich oder direkt ins Freie.

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die möglichen Gefahren für Mitarbeiter zu analysieren und entsprechend geeignete Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dazu gehört auch die Beurteilung der Fluchtwege. Das ist eine der Pflichten, die ein Unternehmer zu befolgen hat.

Fachkräften für Arbeitssicherheit oder von Betriebsärzten dürfen den Arbeitgeber bei der Erstellung unterstützen. Wichtig ist, dass die Gefährdungsbeurteilung am Ende schriftlich vorliegt.

Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen mitunter saftige Strafen. Die Bußgelder sind 5-stellig und Unternehmen sollten das Geld daher besser in sinnvolle und nachhaltige Sicherheitsmaßnahmen investieren.

Wie müssen diese besonderen Wege gekennzeichnet werden?

Der Weg muss beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang gibt es die Sicherheitsbeleuchtung und die Rettungs- und Brandschutzzeichen. Darüber hinaus kann auch ein optisches Sicherheitsleitsystem gefordert werden. Die Kennzeichnung von Rettungswegen soll im Brandfall (oder anderen Gefahrenlagen, in denen eine Evakuierung nötig ist) den Menschen Orientierung zum kürzesten Weg zum Flüchten bieten.

Sicherheitsbeleuchtung

Es muss sichergestellt werden, dass die Fluchtwege ausreichend beleuchtet sind. Die Beleuchtung ermöglicht das gefahrlose Verlassen der Gefahrensituation. Es muss gewährleistet sein, dass sie auch bei Ausfall der Hauptbeleuchtungsanlage funktioniert. Bei Ausfall der eigentlichen Beleuchtungsanlage muss sich die Sicherheitsbeleuchtung automatisch einschalten und für mindestens eine Stunde selbständig leuchten. Dies können beispielsweise Batterien ermöglichen.

Kennzeichnung

Die Anforderungen an die Beschilderung sind in der Arbeitsstättenregel ASR 1.3 niedergeschrieben. Sicherheitszeichen sind Teil des Ganzen und besitzen eine hohe Wichtigkeit.

Was sind Sicherheitszeichen und worauf muss geachtet werden?

Sicherheitszeichen sind Leitsysteme mit Kontrastfarben wie grün und weiß. Wichtig ist, dass die grafischen Symbole Auf dem Bild ist eine Markierung als Rettungsweg zu sehen. Solche Markierungen sind Teil eines Flucht- und Rettungsplans.dauerhaft, ständig beleuchtet und für Menschen mit Behinderungen deutlich wahrnehmbar sein sollten. Denn hierbei sollten barrierefreie Informationen durch Sehen, Hören oder Fühlen z.B. mit Händen oder Füßen wahrnehmbar gestaltet werden.

Ausnahmen

Es gibt aber auch Bereiche, die von der Vorschrift ausgenommen sind. Eine Ausnahme bezieht sich beispielsweise auf Arbeitsstätten im Freien. Ebenfalls sind Baustellen sowie Bereiche, in denen nur aus Wartungs- und Reparaturgründen gearbeitet wird, davon nicht betroffen.

 

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