Gefahrensymbole (GHS Symbole)
Gefahrensymbole sind Bildzeichen, die Gefahrstoffe einstufen und kennzeichnen. Im Jahr 2009 wurde mit der CLP- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eine weltweit einheitliche Kennzeichnung vereinbart, die die bisherigen Gefahrensymbole nach und nach ablöste. Die einheitliche Regelung fokussiert das Verhindern bzw. Minimieren von Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Es geht neben dem Transport und der Verwendung auch um die Entsorgung.
Unterschied zwischen Gefahrensymbolen und GHS Symbolen
Im Jahr 2009 gab es eine Änderung dieser Piktogramme, die seit dem 1. Dezember 2012 gültig ist. Bisher wurden die Gefahrstoffsymbole als quadratisches Piktogramm auf orangenen Untergrund abgebildet. Mit dem Wechsel wurden Gefahrenpiktogramme eingeführt, die auch als GHS-Symbole bekannt sind.
GHS ist die Abkürzung für Global harmonisiertes Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Dieses System ist weltweit einheitlich und für Verpackungen und Sicherheitsdatenblätter konzipiert.
In der Zwischenzeit bis zum obligatorischen Eintritt der Änderung war er erlaubt Restbestände zu verkaufen. Seit der Änderung müssen die Warnhinweise aus weißen Quadraten mit rotem Rand bestehen. Das Gefahrensymbol ist in der Mitte schwarz und steht auf der Spitze. Jedem Piktogramm ist zudem eine eindeutige Nummer sowie Bezeichnung zugeordnet.
Bei Gemischen galt eine etwas längere Schonfrist. Sie wurden im Vorfeld als Zubereitungen bezeichnet. Seit Anfang Juni 2015 gilt die Kennzeichnung aber auch für die Gemische verbindlich. Eine Ausnahme bildeten Gemische, die nach Richtlinie 1999/45/EG gekennzeichnet waren. Sie durften noch 2 Jahre länger im Handel verkauft werden.
Die neuen Gefahrensymbole werden von einem Signalwort begleitet. Dieses soll dem Leser direkt deutlich machen, ob der jeweilige Gefahrstoff gefährlich oder weniger gefährlich ist. Es wird deshalb zwischen den Signalwörter Gefahr und Achtung unterschieden.
Neuerungen
Zusätzlich wurden im Rahmen der Veränderung insgesamt 3 neue Piktogramme eingeführt. Das waren die Gasflasche, das dicke Ausrufezeichen sowie die Gesundheitsgefahr. Das zuletzt genannte Gefahrenzeichen wird mittels eines Menschen mit einem hellen Stern auf der Brust dargestellt. Das zuvor verwendete Gefahrensymbol „Andreaskreuz“ wird durch die neuen Symbole 05, 07 oder 08 ersetzt. Das Andreaskreuz stand für Stoffe, die reizend bzw. gesundheitsschädlich sind. Ebenfalls werden einige Produkte in diesem Zuge anderes eingestuft als vorher, da es neue Kriterien bzw. für giftige Substanzen gibt.
Wie viele Gefahrenpiktogramme gibt es?
Die neue Vorschrift unterscheidet zwischen 9 verschiedenen Einstufungen. Jede Gefahrenkategorie hat eine eindeutige Codierung und Erklärung des Symbols. Zum besseren Verständnis werden weitere Angaben zur jeweiligen Rubrik gemacht.
Codierung | Erklärung/ Symbol | Signalwort |
---|---|---|
GHS01 | Explodierende Bombe | Gefahr |
GHS02 | Flamme | Gefahr,Achtung |
GHS03 | Flamme über einem Kreis | Gefahr |
GHS04 | Gasflasche | Achtung |
GHS05 | Ätzwirkung | Achtung,Gefahr |
GHS06 | Totenkopf mit gekreuzten Knochen | Gefahr |
GHS07 | Ausrufezeichen | Gefahr,Achtung |
GHS08 | Gesundheitsgefahr | Gefahr,Achtung |
GHS09 | Umwelt | Achtung,Gefahr |
So ersetzt beispielsweise die Codierung GHS02 die alten Gefahrenbezeichnungen entzündlich, leichtentzündlich sowie hochentzündlich. Sie wurden von den Kennbuchstaben F bzw. F+ begleitet.
Kategorienklassifizierung für eine höhere Arbeitssicherheit
Um innerhalb einer Gefahrenklasse noch zwischen den Wirkungen differenzieren zu können, wurden Kategorien eingeführt. Es ist möglich zwischen Kategorie 1 bis 4 zu unterscheiden. Je nach Eingruppierung unterscheiden sich die angehängten Hinweise.
Diese zu kennzeichnenden Substanzen kommen im privaten sowie im betrieblichen Umfeld zum Einsatz. Um einen hohen Arbeitsschutz und eine hohe Arbeitssicherheit zu gewährleisten, ist neben der korrekten Verwendung auch die korrekte Entsorgung von großer Wichtigkeit. Jeder Mitarbeiter, der in Berührung mit den Substanzen kommen kann, muss über deren Gefahren bzw. über die Bedeutung der Bildzeichen unterrichtet werden.
H- und P-Sätze
Neben den Gefahrenpiktogrammen mit den Signalwörtern wurden noch explizit Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise formuliert. Die Gefahrenhinweise werden in den H-Sätzen und die Sicherheitshinweise mittels P-Sätzen kommuniziert. Sie ersetzen die bisherigen R- und S- Sätze.
H – Sätze
Die Gefahrenhinweise dienen dazu, eine Gefährdungseigenschaft genauer zu umschreiben, Das H steht für den englischen Begriff hazard, was auf Deutsch Gefährdungen bedeutet.
- H208: Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
- H301: Giftig bei Verschlucken.
- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Die Gefahrenhinweise sind nummeriert. Anhand der Zahl kann eine grobe Einordnung des Stoffs vorgenommen werden. Die erste Stelle der Zahl gibt die zugehörige Gruppierung an. Die Zahl 2 steht für eine physikalische Gefahr, 3 weist auf Gesundheitsgefahren hin. In welchem Ausmaß eine Chemikalie umweltgefährlich ist, wird mit der Ziffer 4 ausgedrückt.
P – Sätze
Mit den Sicherheitshinweisen sollen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ausgedrückt werden, die beim Umgang mit den Stoffen zu beachten sind. Der Buchstabe P steht für precautionary und drückt Sicherheitsmaßnahme bzw. Vorsicht aus.
- P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
- P360: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
- P410: Vor Sonnenbestrahlung schützen.
- P503: Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen.
Wie auch bei den Gefahrenhinweisen, drückt die erste Ziffer der dreistelligen Zahl die Art und Weise des Hinweises aus. Beginnt die Zahl mit einer 1, sind damit allgemeine Sicherheitshinweise gemeint. 2 steht für Vorsorgemaßnahmen, 3 für Empfehlungen und mit der 4 werden Lagerhinweise ausgesprochen. Die Ziffer 5 gibt Hinweise, die die Entsorgung des Stoffs betreffen.
EUH
Innerhalb der EU kommen zudem die EUH zur Geltung. Bei diesen Hinweisen handelt es sich um eine Erweiterung der H-Sätze. Ihren Ursprung finden sie größtenteils in R-Sätzen, die mit der Einführung der neuen H- und P- Sätze wegfielen. Beispielhaft werden nachfolgend einige aufgeführt:
- EUH001: Im trockenen Zustand explosiv
- EUH029: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
- EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege
- EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
- EUH401: Zur Vermeidung von Risiken von Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Entsorgung
Nicht nur die richtige Verwendung mit den Gefahrstoffen ist wichtig, sondern auch die fachgerechte Entsorgung. Mit der Einführung mussten auch sämtliche Sicherheitsdatenblätter erneuert werden. Das betraf nicht nur Unternehmen, sondern auch Schulen, Labore und viele mehr.
Da es sich bei den Gefahrstoffen zum Teil um Sonderabfälle handelt, muss die Entsorgung entsprechend sorgfältig ablaufen. Je nach Chemikalie bzw. Gefahrstoff müssen sie in speziellen Behältern gesammelt werden. Einige ungefährliche Stoffe können aber auch direkt ins Abwasser gegossen werden, andere (z.B. Säuren und Basen) erst nachdem sie neutralisiert wurden. Nicht wiederverwertbare organische Substanzen müssen in einer Hochtemperaturverbrennungsanlage verbrannt und andere Stoffe müssen zu Sonderabfalldeponien gebracht werden.
Wie müssen die Bildzeichen auf einem Etikett angeordnet werden?
Auch der Anordnung gibt es Vorschriften, die es zu beachten gilt. Sobald es sich um ein Produkt handelt, das mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet werden muss, sind neben diesem Kennzeichen ebenfalls das Signalwort sowie die H- und P-Sätze anzugeben. Sie dürfen nicht getrennt voneinander angegeben werden, sondern müssen immer zusammen auf dem Etikett ausgezeichnet werden. Zusätzlich muss auf dem Etikett noch der Name, die Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten angegeben werden. Spezifische Produktidentifikatoren und gegebenenfalls die Füllmenge dürfen auch nicht fehlen.
Wie groß müssen die Kennzeichen bzw. das Etikett sein?
Bezüglich der Größe gibt es auch gesetzliche Vorgaben. Die minimale Größe des Etiketts bzw. des Piktogramms wird in der CLP-Verordnung geregelt. Sie ist abhängig von der Gebindegröße. Bei einem Gebinde mit einem Inhalt von bis zu 3 Litern, muss das Etikett eine Mindestgröße von 52×74 mm haben. Das Piktogramm selber muss dann dabei mindestens 10×10 mm haben, besser ist jedoch 16x16mm. Die minimale Etikettentextgröße sollte 1,8 mm nicht unterschreiten. Es ist natürlich möglich, ein größeres Etikett zu wählen, um beispielsweise weitere Gefahrenhinweise oder Informationen hinzuzufügen.