Wenn die Lärmbelästigung zur Gefahr wird

Lärm am ArbeitsplatzNicht nur auf Baustellen oder in Fertigungshallen kann Lärm entstehen. Auch im Büro sind die Mitarbeiter so mancher Lärmquelle ausgesetzt. Doch auch hier sollte Lärm nach Möglichkeit vermieden oder reduziert werden. Denn störende Geräusche können die psychische und körperliche Gesundheit gefährden.

Lärmquellen sind vielfältig. So können beispielsweise bloße Gespräche von Kollegen zur Lärmbelastung führen. Auch technische Geräte wie Drucker, Telefonanlagen, Klimaanlagen und sogar Tastaturen können störende Geräusche und Lärm verursachen. Zu guter Letzt kann auch eine Lärmbelästigung von draußen, wie z.B. Baustellen oder hohes Verkehrsaufkommen vor dem Büro die Konzentration stören.

Eingeschränkte Konzentration

Die Konzentrationsfähigkeit eines Beschäftigten kann durch vielfältige Lärmquellen stark beeinträchtigt werden. Sitzen in einem Raum mehrere Kollegen; eine Kollegin tippt fleißig und druckt dabei eine Vielzahl an Formularen, ein Kollege telefoniert und diskutiert mit einem Kunden und draußen auf der Straße werfen die Bauarbeiter immer wieder die lauten Geräte an. Die dritte Person im Raum möchte indes ein wichtiges Dokument bearbeiten. Trotz verzweifelten Versuchen klappt es mit der Konzentration dennoch nicht. Warum? Weil es an der Arbeitsstätte so viel zu laut ist und die Konzentrationsfähigkeit stark einschränkt. Die Geräusche lenken ab. So fällt die eigene Arbeit schwerer und häufiger als sonst entstehen Fehler.

Geräusche stören unterschiedlich – Wie wirkt sich Lärm am Arbeitsplatz aus?

Menschen empfinden Lärm individuell und als unterschiedlich störend. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Sprache mehr ablenkt, als Geräusche von Klimaanlagen, Druckern oder durch hohes Verkehrsaufkommen vor dem Fenster.

Nichtsdestotrotz können alle Arten von Lärm zu Stress, vorzeitiger Ermüdung und Kopfschmerzen führen. Und ab diesem Punkt werden Geräusche zur Gefahr für Mitarbeiter und können daher schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Grenzwerte für den Arbeitsplatz – was ist erlaubt?

Für die Bürotätigkeiten gelten genaue Vorgaben, um Lärmbelästigungen und Schallpegel so niedrig wie möglich zu halten. Bei geistigen Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern, darf der Beurteilungspegel maximal 55 Dezibel betragen. Bei Tätigkeiten mit höherem Routineanteil darf er bis zu 70 Dezibel betragen. Wichtig ist auch, dass es im Büroraum nicht hallen darf. Die genauen Vorgaben macht die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“. Bei weiteren Nachfragen zur Verordnung hilft die Fachkraft für Arbeitssicherheit weiter.

Wie kann Lärm vermindert werden?

Jeder Beschäftigte kann helfen, Krach und Unruhe in den Büroräumen zu verringern. So sollten Gespräche mit anderen in separaten Räumen geführt werden. Für Telefonate ist die Verwendung eines Headsets empfehlenswert. Und apropos Telefon: Es empfiehlt sich, den Klingelton auf ein sanftes Geräusch einzustellen. Das ist viel weniger störend als ein schrilles Klingeln, das alle paar Minuten ertönt. Bei vielen Geräten kann man auch anstelle eines Klingeltons ein Leuchtsignal einstellen. Sprecht das aktuelle Thema doch einmal ganz sachlich bei eurem Arbeitgeber und Kollegen an.

Der Kopierer kann in einen externen Raum gestellt werden, somit werden Druckgeräusche im Büro nicht hörbar. Der regelmäßige Gang zum Kopierer hilft dabei auch noch etwas Bewegung in den Arbeitsalltag zu bringen.

Lärm von draußen kann man ganz einfach reduzieren, indem man auf gezieltes Stoßlüften setzt, anstatt permanent das Fenster geöffnet zu halten. So kann vermieden werden, dass pausenlos Straßenlärm in die Büroräume hineindringt.

Diese und weitere Punkte werden in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und geklärt. Sprecht eure Fachkraft für Arbeitssicherheit doch am besten einmal gezielt auf die Gefahrenquelle Lärm im Büro an.

Was könnt ihr zur Vermeidung von Lärmbelästigung tun? Das TOP-Prinzip!

Lärm im BüroTOP steht für technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen. Nach diesem Prinzip lassen sich die soeben genannten Maßnahmen unter dem O- den organisatorischen Maßnahmen einordnen.

Doch auch technische und personenbezogene Maßnahmen können helfen, Lärmbelästigungen am Arbeitsplatz zu reduzieren. So können schallabsorbierende Materialien für Decken und Wände verwendet oder auch schalldämmende Trennwände aufgestellt werden. Teppichböden können störenden Trittschall reduzieren.

Als personenbezogene Hilfsmittel gelten Ohrstöpsel als Gehörschutz. Diese sind jedoch nach der technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A3.7 „Lärm“, nur als letztes Instrument und auch nur übergangsweise anzuwenden.

Unterstützung vom Arbeitsschutz Zentrum Petrich

Ihr habt noch weitere Fragen zum Thema, braucht Unterstützung bei der Anpassung oder Erstellung eurer Gefährdungsbeurteilung oder bei der Umsetzung der Vorschriften?

Wir helfen euch gerne weiter und sorgen gemeinsam mit euch dafür, dass auch euer Betrieb sicherer wird.

Euer Arbeitsschutz Zentrum Petrich

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