Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Auf dem Bild ist eine Person zu sehen. Sie deutet an, dass sie über ein spezielles Thema nicht reden möchte bzw. kann. Ein Beispiel über so ein heikles Thema ist die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine heikle Angelegenheit. Wann ist es nur ein harmloser Flirt, wann handelt es sich um sexuelle Belästigung? Dieser Beitrag liefert einen Überblick über das Thema sowie Ratschläge, wie ihr in solchen Fällen reagieren könnt und sollt. Denn unabhängig von der Branche, sowie der Position – es kann immer und überall passieren.

Oftmals wird dieses Problem als Tabuthema angesehen. Doch insbesondere durch #metoo wird deutlich, wie viele Personen bereits sexuelle Belästigung erlebt haben. Immer mehr Menschen trauen sich von ihren durchlebten Ereignissen zu erzählen und brechen damit ihr Schweigen.

Gesetzliche Definition

Doch was genau fällt alles unter sexueller Belästigung? Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt Auskunft darüber. Im §3 Absatz 4 wird definiert, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Es ist …

„[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Deutlich wird dabei, dass nicht nur ein sexueller Übergriff als Belästigung gilt. Vielmehr sind bereits bestimmte Aussagen, sowie Mimik und Gestik strafbar. Da dies gesetzlich unter Strafe steht, droht dem Täter bei einem sexuellen Übergriff oder verbalen Beleidigungen eine Geldstrafe oder Gefängnisstrafe. Die Gefängnisstrafe ist abhängig von der Schwere der Tat und kann zwischen 3 Monaten und 5 Jahren andauern.

Da der Vorfall am Arbeitsplatz erfolgt, gibt es natürlich noch andere Sanktionen. Einerseits können Abmahnung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen werden, andererseits kann ein mehrmaliges Fehlverhalten sogar die Kündigung begründen.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Das Thema wird oftmals klein gehalten und nicht an die große Glocke gehangen. Das hat auch viel mit Scham zu tun. Aber auch mit der Angst, dass einem nicht geglaubt wird und man schutzlos ausgeliefert ist. Viele Personen haben eine solche Situation schon einmal erlebt. Wie viele genau wird nur schwer zu ermitteln sein, weil die Dunkelziffer sehr hoch ist.

Aus diesem Grund müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Denn nur dadurch kann ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, in dem sich die Mitarbeiter wohlfühlen und sicher sind. Nur so kann Arbeitsschutz gewährleistet werden. Im schlimmsten Fall kann es langfristige Konsequenzen für die Betroffenen und das Unternehmen haben.

Wer ist am häufigsten betroffen?

Betroffen sind am häufigsten Frauen. Allerdings gibt es ebenso Männer, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. Jede 8. Frau hat bereits im Arbeitsalltag eine Belästigung erlebt. Die männlichen Beschäftigten waren bedeutend seltener Opfer. Weitere, von sexueller Belästigung Betroffene können sein:

  • Menschen mit Behinderung
  • junge Menschen, die sich in der Ausbildung befinden
  • homosexuelle oder bisexuelle Menschen
  • Menschen mit Migrationshintergrund

Zusammengefasst sind meist Menschen, die einer Minderheit angehören von sexueller Belästigung betroffen. Zudem handelt es sich oftmals nicht um einmalige Vorfälle. 8 von 10 Befragten gaben an, dass sie nicht nur einmal eine solche Situation erlebten.

Wer belästigt?

Auf dem Bild ist eine Person zu sehen. Sofern eine Person eine andere Person auf sexueller Grundlage beleidigt, ist das ein Straftatbestand.Statistisch gesehen, sind es vor allem Männer, die gegenüber Frauen unzulässige Aussagen äußern oder beleidigende Mimiken oder Gesten tätigen. Doch nicht nur das Geschlecht beeinflusst die Handlung, auch die Stellung im Unternehmen spielt eine wichtige Rolle.

Am häufigsten gehen die Belästigungen von Kunden, Klienten oder Patienten aus. Zudem sind es oftmals die Kollegen, die auf derselben Hierarchiestufe wie der Betroffene selbst stehen. Auf Platz 3 der belästigenden Personen sind die eigenen Vorgesetzten. Und am seltensten geht es von Personen aus, die eine niedrigere Position im Unternehmen innehaben als das Opfer.

Weshalb wird belästigt?

In den meisten Fällen ist es nicht einmal die sexuelle Anziehung, die eine sexuelle Belästigung hervorruft. Vielmehr können als Gründe beispielsweise Machtausübung, Respektlosigkeit und Konkurrenzkampf angeführt werden.

Welche Formen gibt es?

Egal in welcher Form die Belästigung auftritt – sie sind allesamt verboten. Allerdings gilt diese scharfe Abgrenzung nur für Vorfälle, die im Arbeitsalltag erfolgen. In der Regel werden drei Formen voneinander unterschieden:

  1. Verbal: Bei dieser Form werden anzügliche und/oder zweideutige Kommentare ausgesprochen. Als verbale Beleidigung zählt auch die aufdringliche Einladung zu Verabredungen sowie die Aufforderung zu einer sexuellen Handlung. Ebenso fallen darunter, wenn unangemessene Fragen zum Privatleben oder der Intimsphäre gestellt werden.
  2. Nonverbal: Es müssen nicht immer Worte fallen. Das Anstarren (von gewissen Körperregionen), das hinterherpfeifen oder obszöne Gesten gelten ebenfalls als Belästigung. Unangemessen ist auch das Versenden von Nachrichten, Fotos, Videos mit sexuellem Bezug.
  3. Körperlich/ physisch: Eine Stufe weiter geht die körperliche Form. Dabei geht es einerseits um physische Berührungen und Annäherungsversuche durch Streicheleinheiten, Grapscher, Umarmungen oder Küsse. Es sind auch exhibitionistische Handlungen und sexuelle Übergriffe gemeint.

Wie soll man auf sexuelle Belästigung reagieren?

Eine sexuelle Belästigung sollte niemals hingenommen werden, unabhängig davon, ob sie am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfindet. Opfer sollten dementsprechend nicht tatenlos sein, sondern sich wehren. Aber ebenso können und müssen Chefs aktiv werden.

Als Betroffene/r

Machen Sie der Person deutlich, dass die Anmerkungen, Gesten und Handlungen unangebracht sind und dass ihr euch sexuell belästigt fühlen. Sucht in keinem Fall die Schuld bei euch selbst.

Sieht der Belästiger sein Fehlverhalten nicht ein, beschwert euch bei der Beschwerdestelle eures Arbeitgebers. Sofern es noch keine gibt, muss diese eingerichtet werden. Sucht das Gespräch mit der firmeneigenen Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten. Ebenfalls sollte euer Arbeitgeber sowie der Betriebsrat Bescheid wissen.

Sucht das Gespräch mit (unternehmensexternen) Personen, denen ihr vertraut. Ihr könnt (zusätzlich) aber auch mit fremden Personen darüber sprechen. Nutzt dafür beispielsweise Anlaufstellen, wie das Hilfetelefon oder die Telefonhotline der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dort könnt ihr mit qualifiziertem Personal sprechen.

Es ist auch immer sinnvoll sich ratsuchend an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann den Betroffenen kompetent zur Seite stehen und beim Durchsetzen ihrer Rechte behilflich sein.

Als Firmeninhaber

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet den Anschuldigungen nachzugehen. Da diese Übergriffe verboten sind, muss der Arbeitgeber entsprechend dafür sorgen, dass sieSexuelle Nötigung ist kein Kavaliersdelikt und sollte deshalb immer gemeldet werden. aufhören. Es können Ermahnungen bzw. Abmahnungen ausgesprochen werden. Es besteht darüber hinaus noch Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Täters. Die ist aber oftmals erst dann rechtens, wenn im Vorfeld schriftliche Abmahnungen ausgegeben wurden und trotzdem keine Besserung eintritt.

Der Unternehmensinhaber sollte aber nicht erst handeln, wenn es bereits zu spät ist. Aus diesem Grund sollte er präventiv Maßnahmen treffen, um Belästigungen vorzubeugen. Dazu sollte jeder Mitarbeiter über die richtigen Verhaltensweisen informiert werden. Auch sollte jedem bewusst sein, an wen er sich im Fall einer Belästigung wenden kann. Dazu ist beispielsweise eine betriebliche Beschwerdestelle einzurichten.

Die Antidiskriminierungsstelle hat einen Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte veröffentlicht. Er gibt Hilfestellungen, wie Beschäftigte bei erlebter Aufgdringlichkeit oder unter Umständen sogar körperlicher Gewalt handeln können. Ebenso werden Schutzmaßnahmen vorgestellt, damit es nicht zu einer solchen Situation kommt.

Rechte von Betroffenen

Neben dem Recht auf Beschwerde haben die belästigten Mitarbeiter zusätzlich noch weitere Rechte. Dazu gehört zum einen das Recht auf Leistungsverweigerung und zum anderen die Möglichkeit Entschädigung bzw. Schadensersatz zu erhalten.

Leistungsverweigerungsrecht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu unterbinden. Kommt der Unternehmensleiter dem nicht nach bzw. trifft nur ungeeignete Maßnahmen hat der belästigte Arbeitnehmer nach §14 des AGG die Berechtigung, seine Tätigkeit niederzulegen. Diese Maßnahme ist erlaubt, sofern dies aus Schutzgründen notwendig ist. Der Betroffene braucht zudem nicht fürchten, dass der Arbeitgeber ihm in Folge dessen das Arbeitsentgelt kürzen darf.

Schadensersatz

  • §15 AGG regelt eine Möglichkeit auf Entschädigung und Schadensersatz. Der besteht, sofern ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot begangen wurde.

Schadensersatz könnt ihr nur innerhalb der ersten zwei Monate nach der „Tat“ einfordern. Danach habt ihr keinerlei Anspruch auf Entschädigung. Allerdings kann über die Belästigung an sich natürlich auch noch deutlich später Beschwerde eingelegt werden. Schadensersatzanspruch gilt nicht, sofern der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu verschulden hat.

Wie kann man die Belästigungen beweisen?

Wenn möglich, ist es sinnvoll, in jedem Fall die Vorfälle dokumentieren. Dabei sollten verschiedene Fragen beantwortet werden: Was? Wann? Wo? Wer? Wie? Mit diesem Protokoll erhöhen Sie die Chancen, dass der Täter angemessen bestraft wird.

Unterschied sexuelle Belästigung und Flirt

Handelt es sich bei den verbalen Aussagen, der Mimik und Gestik um einen harmlosen Flirt oder um sexuelle Belästigung? An den folgenden Parametern kann man den Unterschied zwischen einem Flirt und der Belästigung erkennen:

  • Unerwünschtheit
  • Erniedrigung, Abwertung
  • Einseitigkeit
  • Grenzüberschreitung
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen, sollte es ein sexuelles Entgegenkommen geben
  • Androhung von beruflichen Nachteilen im Falle einer Verweigerung

Folgen der Belästigung

Das Foto zeigt eine Person, die sich schämt. Menschen, die sexuelle Belästigung erlebt haben schämen sich oft für den Vorfall. Sie sollten ihn aber immer melden.Der (non)verbale oder physische Annäherungsversuch am Arbeitsplatz kann kurzfristig oder sogar langfristig schwere Konsequenzen für die Belästigten haben. Dazu gehören beispielsweise Ekel, Migräne und Schlaflosigkeit. Andere Effekte können zum Beispiel Panikattacken, Verlust des Selbstbewusstseins oder Depression sein. Es kann sich aber auch dazu entwickeln, dass die betroffene Person langfristig arbeitsunfähig wird.

Von einem solchen Vorfall kann aber nicht nur das Opfer Folgen erleiden. Auch das Unternehmen kann langfristig negativ beeinflusst werden. So ist es möglich, dass das Betriebsklima und der Ruf des Unternehmens Schäden nimmt. Deshalb lasst es niemals so weit kommen!

 

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