Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz25.000€ sparen? – Mit dem richtigen Arbeitsschutz!

Dieser Satz wirft bei dem einen oder anderen Leser sicherlich erst einmal Fragen auf. Wie kann ich denn mit Arbeitsschutz Geld sparen? Kostet Arbeitsschutz mich und meinem Unternehmen nicht eher Geld? 25.000 €?

Als erstes müssen wir einmal klarstellen: wenn wir von 25.000 € sprechen, handelt es sich hier um die Höhe einer Ordnungswidrigkeit, die aus einem Verstoß gegen das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) resultiert (geregelt im §20ASIG).

Welche Konsequenzen hat es also für mich, als Unternehmer, mich mit dem Arbeitsschutz zu beschäftigen, diesen einzuführen und zu leben oder eben zu ignorieren?

Die Grundlage für diese Fragestellung finden wir in der DGUV-V1 im §2 Grundpflichten des Unternehmers.

Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.“

Aber was sind denn nun die erforderlichen Maßnahmen für guten Arbeitsschutz?

Hier ein paar Beispiele:

  1. Bildschirmarbeitsplätze bewerten
  2. Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  3. Unterweisung der Mitarbeiter
  4. Erstellen von Betriebsanweisungen
  5. Jährliche Prüfung der ortsveränderlichen Geräte

Bei all diesen Maßnahmen unterstützen wir, das Arbeitsschutz Zentrum Petrich aus Hamburg, euch und euer Unternehmen gerne. Am besten einfach direkt auf uns zukommen!

Und welche Vorteile hat der Arbeitsschutz für das Unternehmen unabhängig von der rechtlichen Seite?

Wer bereits angefangen hat, in den Arbeitsschutz zu investieren, der hat sicherlich bereits festgestellt, dass sich jeder bisher eingesetzte Euro gelohnt hat. Die Arbeitsunfälle sind zurückgegangen, die Mitarbeiter fühlen sich geschätzt, Besuchen von offiziellen Stellen kann entspannt entgegengesehen werden.

Es gibt also etliche Vorteile eines gut gelebten Arbeitsschutzes. Wie bereits erwähnt, sinken die Arbeitsunfallzahlen und somit die Zahl der Langzeiterkrankten. Das Wohlfühlgefühl der Mitarbeiter wird gestärkt und dies steigert nachweislich die Motivation Ihrer Mitarbeiter.

Hierdurch wird die Notwendigkeit von Nacharbeit erheblich reduziert und sogar verbesserte Produktqualitäten möglich. Infolgedessen steigt auch das Image des Unternehmens. Ein verbessertes Image bietet neue Möglichkeiten für mehr und höhere Gewinne und Neupositionierungen am Markt.

Und wie kann ich das Thema Arbeitsschutz in das alltägliche Arbeitsgeschehen einbinden?

Das Einbringen neuer Ideen, auch wenn diese gesetzlich gefordert sind, stößt oft auf Widerstand: „Was ich nicht kenne, fange ich erst gar nicht an.“ „Das soll der Meister / Vorgesetzte machen.“ „Das haben wir schon immer so gemacht, das bleibt so!“

Mit der Brechstange erntet man selbstverständlich kein Verständnis bei seinen Mitarbeiten. Was können wir also machen, um den Arbeitsschutz zu integrieren? Hier einige Beispiele:

3 Schichtbetrieb Produktion:

In jedem Schichtbetrieb gibt es eine Schichtübergabe, in der Störungen, offene Arbeiten, Reparaturaufträge, etc. weitergegeben werden.

  • Erweitert die Schichtübergabe. Fangt damit an, dass ihr den Punkt Arbeitssicherheit hinzufügen. Fragt, ob sich in dieser Schicht jemand verletzt hat, ob das Verbandbuch ordnungsgemäß geführt wurde, wie es zu der Verletzung kam und lasst euch den Unfallhergang schildern.
  • Geht auf die Mitarbeiter ein, erklärt ihnen, dass dieser Punkt jetzt Bestandteil der Schichtübergabe ist.
  • Nach einer gewissen Zeit können hier auch kleine Unterweisungen in Form einer „one Point lesson“ durchgeführt werden, z.B. die Handhabung neuer Drehmomentschlüssel, Zentraldrucker, oder Bedienung des neuen Folienschweißgerät.
  • Haltet mindestens 4x im Quartal die erforderliche ASA (Arbeitsschutzausschuss) ab und besprecht die Ereignisse und Ergebnisse dort.

Gibt es bereits einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)?

Beispiel: Der KVP Prozess ist im Unternehmen seit Jahren erfolgreich und baut auf verschiedenen Säulen auf, wie z.B. einem Qualitätsmanagement, autonomer Instandhaltung, Liefertreue, usw. Nur die Unfallzahlen sind nicht gesunken und seit Jahren werden die gleichen Mängel bei Begehungen festgestellt. In dem Fall sollten folgende PunkteKontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) in Zukunft berücksichtigt werden:

  • In der nächsten Sitzung mit den KVP-Koordinatoren der einzelnen Säulen werden Ziele vereinbart, in denen die Senkung der Arbeitsunfälle festgehalten wird.
  • Jeder Koordinator/ Meister nimmt den Punkt Arbeitssicherheit mit in seine Säule auf.

Wer sich also nun an geltendes Recht hält und den Arbeitsschutz aktiv lebt; und das belegen wir, der braucht keine Strafzahlungen aus Verstößen zu befürchten.

Das Arbeitsschutzzentrum Petrich freut sich sehr darauf, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen und mit Ihnen eine Erstbegehung auszuarbeiten. Für Fragen und Anregungen stehen wir während unserer Geschäftszeiten unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung.

Herzlichst

Arbeitsschutz Zentrum Petrich

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