Neuer Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 veröffentlicht
Sicherheits- und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Coronavirus-Pandemie geht. Die Bundesregierung hat daher einen neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, in dem konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Coronavirus-Krise formuliert sind:
1. Arbeitsschutz gilt weiter
Und nicht nur das! Die Gefährdungsbeurteilung muss in jedem Unternehmen angepasst werden. Dabei ist darauf zu achten, dass betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt und umgesetzt werden.
2. Arbeitsschutzexperten einbinden und das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzstandards und den damit verbundenen Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung unbedingt einzubeziehen.
Sie beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und helfen bei der Durchführung von Unterweisungen, um die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern.
In einigen Betrieben ist es sinnvoll, einen eigenen Ausschuss zu gründen, der sich ausschließlich mit dem Thema COVID 19 befasst. Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierende arbeitsmedizinische Vorsorge ist dringend und schnellst möglich umzusetzen.
So kann es zum Beispiel sein, dass in einem besonderen Bereich mindestens FFP 2-Schutzmasken getragen werden müssen. Hier ist eine Angebotsvorsorge vorgesehen.
3. Arbeitsabläufe so kontaktarm wie möglich organisieren
Schichtwechsel, Pausen und Anwesenheiten im Büro müssen durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt werden. Ziel muss sein, Kontakte von Beschäftigten untereinander auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Solange es im Unternehmen die Option zu Home- oder Mobileoffice gibt, sollte den Mitarbeitern das auch ermöglicht werden.
Doch auch hier muss, so gut es geht, eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice erstellt werden. Es ist sinnvoll, diesen Punkt in die eigenen firmeninternen Arbeitsschutzstandards zu integrieren und als dauerhaften Betrachtungspunkt im Arbeitsschutz-Management zu implementieren.
4. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt sicherstellen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Unternehmen ausreichend Abstand zueinander einhalten, mindestens 1,50 m. Wo das durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, können transparente Abtrennungen zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen aufgestellt werden. Solche technischen Lösungen haben immer Vorrang zu personenbezogenen Schutzmaßnahmen, wie dem Mund-Nasen-Schutz.
Weiterhin solltet ihr darauf achten, dass all diese Maßnahmen bei der Umsetzung der Arbeitsschutzstandards allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von Unterweisungen bekannt sind. Wichtig ist, dass die Unterweisungen dokumentiert werden.
5. Büroarbeit sollte weiterhin im Homeoffice durchgeführt werden
Andernfalls, so sehen es die Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums vor, sollen für Büroarbeitsplätze die freien Raumkapazitäten so genutzt und die Arbeit so zu organisiert werden, dass keine Mehrfachbelegungen von Räumen entsteht. Oder es wird zumindest ausreichend Schutzabstand zum Schutz der Mitarbeiter ermöglicht.
Tipps für das sichere Arbeiten im Homeoffice findet ihr hier.
6. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen
Um gut auf alle Gegebenheiten vorbereitet zu sein, sollte jeder Betrieb einen Pandemie- und Hygieneplan entwickeln, der unter anderem die folgenden Dinge beinhalten kann:
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Angepasster Hautschutzplan
- Regelungen, um bei bestätigten Infektionen diejenigen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht sowie
- weitere, individuell auf euer Unternehmen angepasste, wichtige Regelungen.
Wenn ihr bei der Umsetzung Hilfe benötigt dann meldet euch gerne bei uns, wir helfen euch bei der Erstellung eures betrieblichen Pandemieplans gerne weiter.
7. Psychische Belastung der Mitarbeiter durch Corona minimieren
Das Thema der psychischen Belastung ist in der Corona-Krise nicht zu unterschätzen. Konflikthafte Auseinandersetzungen mit Kunden oder Kollegen, langandauernde hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen sowie Anforderungen des Social Distancing sind belastende Faktoren.
Diese psychische Belastung ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Geeignete Maßnahmen sollten auf den Weg gebracht werden. Wenn ihr nicht wisst, wie eine solche Gefährdungsbeurteilung umgesetzt wird, dann sind wir euer richtiger Ansprechpartner.
8. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Wenn ein Verdachtsfall auf eine COVID-19-Erkrankung vorliegt, sollten betriebliche Regelungen zur raschen Aufklärung erfolgen. Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Hierzu ist im Betrieb eine möglichst kontaktlose Fiebermessung sowie eine sofort durchzuführende Isolierung vorzusehen.
Beschäftigte, aber auch Kunden und andere Geschäftspartner mit entsprechenden Symptomen sollten das Betriebsgelände umgehend verlassen bzw. zuhause bleiben.
Eine spezielle Unterweisung der Geländebesucher ist ratsam und in Absprache mit dem Betriebsarzt durchzuführen. Ich persönlich empfehle aber, Besuche auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und eher den digitalen Austausch in Bild und Ton zu wählen.
9. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Es gibt neue, wichtige Regeln für die Bereitstellung und Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung. So muss besonders strikt darauf geachtet werden, dass die Benutzung jeglicher PSA und Arbeitsbekleidung ausschließlich personenbezogen erfolgt.
Ebenso ist darauf zu achten, dass die Arbeitsbekleidung und PSA getrennt von der Alltagskleidung aufbewahrt wird. Für die Aufklärung und Information eignet sich eine Unterweisung eurer Mitarbeiter durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir bieten diese auch auf elektronischem Wege an. Bei Interesse einfach einen Termin mit uns vereinbaren!
10. Niemals krank zur Arbeit!
Last but not least – Personen mit erkennbaren Symptomen (Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz unverzüglich bzw. bleiben gleich zu Hause. Der Arbeitgeber ist hier für die Umsetzung verantwortlich. Mitarbeiter sollten so sensibilisiert werden, dass sie erst gar nicht krank zur Arbeit kommen.
Mitarbeiter, die sich krank fühlen, sollten sich umgehend zunächst telefonisch an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt wenden und dann einen Termin beim behandelnden Arzt vereinbaren.
Bei diesem Punkt sind nicht nur Arbeitgeber, sondern auch alle Beschäftigten gefragt. Überprüft eure gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn, um euch und auch eure Kollegen und Vorgesetzten nicht in Gefahr zu bringen.
Nur ein kleiner Überblick
Natürlich war das noch längst nicht alles, sondern nur ein Auszug der prägnantesten Punkte. Wenn ihr mehr über die Inhalte wissen wollt, hilft euch der Podcast „Mission Safety“ von Maik Petrich weiter. Aber auch unsere Mitarbeiter vor Ort im Arbeitsschutz Zentrum Petrich sind gerne für euch da. Einfach unter der bekannten Telefonnummer anrufen und gegebenfalls einen Termin absprechen.
Übrigens, die bisherigen Standards sind zwar nicht förmlich als Rechtsnorm verabschiedet worden. Allerdings konkretisiert der neue Arbeitsschutzstandard Sars-Cov-2 die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Nach diesem Gesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die jeweils erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu treffen. Zögert also nicht und bindet die neuen Pflichten und Verantwortungen schnellstmöglich in euren betrieblichen Arbeitsschutz ein!
Wir helfen gerne und sind für Fragen und zur Hilfe für euch da. Seit heute auch wieder vor Ort bei unseren Kunden, natürlich unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Meldet euch einfach unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten bei uns und wir machen euren Betrieb gemeinsam coronasicher. Aktuelle Informationen findet ihr auf der Seite des BMAS.
Euer Arbeitsschutz Zentrum Petrich