Arbeitsunfall im Homeoffice – bin ich versichert?

Verbunde Finger, bei einem Arbeitsunfall gilt gesetzlicher UnfallversicherungsschutzDie derzeitige Corona-Pandemie und die damit einhergehende Krise sorgt in vielen Betrieben für leere Büros, weil zur Zeit viele Beschäftigte von Zuhause aus in ihrem Home- oder Mobiloffice arbeiten. Zu diesem Zeitpunkt erreichen uns oft die Fragen der Mitarbeiter und Unternehmer, wie es eigentlich mit dem berufsgenossenschaftlichen Unfallschutz im Homeoffice aussieht. Grundsätzlich greift im Homeoffice auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, wenn ein Unfall während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschieht. Doch die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist nicht immer leicht festzustellen.

Mitarbeitende, die ihrer beruflichen Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bedeutet: Sollte ein Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit verunfallen, handelt es sich grundsätzlich um einen berufsgenossenschaftlich versicherten Arbeitsunfall.

Ausschlaggebend für den Eintritt des Versicherungsfalls ist dabei nicht der Ort, an dem der Unfall geschehen ist, sondern der Zusammenhang zwischen ihrer zum Zeitpunkt des Unfalls ausgeführten Tätigkeit und ihren beruflichen Aufgaben.

Was ist versichert?

Ein Beispiel: Fällt ein Versicherter auf dem Weg zum Internetrouter, weil die Telefonleitung unterbrochen ist und verletzt sich dabei, wäre dieser Unfall versichert. Der Versicherungsschutz besteht, weil der Mitarbeiter die Telefonleitung zum Arbeiten und zur Kommunikation mit Kunden benötigt. Stürzt der Mitarbeiter aber, weil er an der Haustür die private Post annehmen möchte, so handelt es sich nicht um eine berufliche, sondern um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Somit handelt es sich bei diesen Unfall nicht um einen Arbeitsunfall und ist auch nicht versichert.

Was ist allerdings mit dem Gang auf die Toilette?

Vorsicht, Ausrutschgefahr auf Banane, Gefahr gilt auch im Homeoffice.Der Gang auf die Toilette oder in die Küche ist grundsätzlich privater Natur. Das gilt sowohl für die Tätigkeiten im Unternehmen sowie auch beim Arbeiten Zuhause. Dazu hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits einige Urteile beschlossen. Das BSG betrachtet die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und damit ist der Mitarbeiter bei diesen Tätigkeiten im Homeoffice nicht versichert (vgl. BSG, Urt. v. 06.12.1989, Az. 2 RU 5/89). Werden hingegen mehrere Räume betrieblich genutzt, kann der Weg zwischen ihnen unter Umständen als Arbeitsweg gewertet werden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 05.04.2017, Az. L 2 U 101/14).

Die Ausführungen machen klar: Eine Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach. Oftmals entscheiden Gerichte darüber, ob es sich bei einem Vorfall im Homeoffice um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Bei unklaren Situationen hilft euch eure Fachkraft für Arbeitssicherheit gerne weiter und berät euch und eure Mitarbeiter auch persönlich.

Wir stehen für eure Fragen gerne zur Verfügung
Euer Arbeitsschutz Zentrum Petrich

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