Betrieblicher Gesundheitsschutz – eure Pflicht und unsere Aufgabe

Gesetzliche UnfallversicherungDas Arbeitsschutzgesetz ist die Grundlage des Gesundheitsschutzes. Die Einhaltung gehört zur Unternehmenspflicht.

Was ist der betriebliche Gesundheitsschutz?

Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Um die Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu bewahren, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen, Unfälle und Berufskrankheiten zum Ziel haben.

Bei berufsbedingten Erkrankungen sind Beschäftigte in einem Beruf stärker von einer Krankheit betroffen als andere. Dabei betrifft es nicht nur Personen, die an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig in Kontakt mit gesundheitsschädlichen Stoffen kommen, sondern auch Menschen, die einer Bürotätigkeit nachgehen. Beispiele für bürotypische Krankheiten sind Sehnenscheidenentzündungen oder Rückenerkrankungen.

Das bedeutet, dass der Unternehmer dazu verpflichtet ist, seine Arbeitnehmer vor diesen gesundheitlichen Gefahren mithilfe von präventiven Konzepten zu schützen.

Unterschied zum Arbeitsschutz

Gesundheitsschutz ist ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes. Zusammen mit der Arbeitssicherheit bilden sie die Säulen des Arbeitsschutzes. Die Sicherheit bei der Arbeit soll einen Zustand ermöglichen, in dem die Ausübung des Berufs gefahrenfrei möglich ist. Arbeitsschutz zielt auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und das gesundheitliche Wohlbefinden der Beschäftigten ab.

Wozu Arbeitsschutz?

Medizinische VorsorgeFehlende Mitarbeiter kosten dem Unternehmen viel Geld. Insbesondere in einem kleinen Betrieb kann der Ausfall einer Person bedeuten, dass der Betriebsablauf nicht wie gewohnt stattfinden kann. Durch ein funktionierendes Gesundheitsmanagement können Krankheiten und Unfälle verhindert und damit Krankheitstage und Fehlzeiten reduziert werden.

Gesundheitsschutzmaßnahmen

Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz wird zwischen Verhältnis- und Verhaltensprävention unterschieden. Die Verhältnisprävention ist der Verhaltensprävention übergeordnet, aber der Arbeitgeber ist trotzdem zu Präventionsmaßnahmen in beiden Bereich verpflichtet. Das Durchführen einer Wirksamkeitskontrolle sollte zudem erfolgen.

Die Verhältnisprävention dient der Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen und -strukturen. Arbeitsplatz, -abläufe und -mittel werden dabei nach gesundheitsförderlichen Maßstäben optimiert. Der Zweck ist eine Reduktion der psychischen Fehlbelastungen und Gefährdungsfaktoren der Arbeitsumwelt.

Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Gefährdungen zu beseitigen oder zumindest zu verringern. In einem Büro sollte darauf geachtet werden, dass das Büromobiliar ergonomisch abgestimmt ist, keine Stolperfallen auf dem Boden liegen, insgesamt ausreichend Platz ist und auch die Temperatur, Beleuchtung und Lautstärke optimal angepasst sind. Auch die Gestaltung der Arbeitszeiten spielt eine Rolle.

Bei der Verhaltensprävention wird die individuelle Betrachtung der Arbeitnehmer vorgenommen. Im besten Fall motiviert das die Angestellten, Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Das Ziel ist das Erreichen eines gesteigerten Gesundheitsverhalten durch die Veränderung des Lebensstils.

Trainings, die auf das richtige Sitzen und Tragen abzielen, zählen als Beispiele für diese Präventionsart. Angebote wie Kurse zum richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln, aber auch zur Raucherentwöhnung und Stressbewältigung gehören ebenfalls in diese Kategorie. Auch die richtige und hinreichende Handhygiene, um die Gefahr vor übertragbaren Krankheiten zu verringern, gehört dazu.

Weitere Vorhaben können sein: Zuschüsse zu Kursen in Sportvereinen, Fahrsicherheitstrainings, Aktionen für gesundes Essen in der Kantine und viele mehr. Der Umfang des Maßnahmenpaketes ist abhängig von den Gefahren, denen die Belegschaft ausgesetzt ist. Fragt gezielt euren Chef oder die Personalabteilung nach den Optionen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der Arbeitsschutzes umfasst auch vorsorgliche Vorkehrungen. Eine Untersuchung von einem zuständigen Betriebsarzt sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Somit kann ggf. gewährleistet werden, dass gefährliche Krankheiten frühzeitig entdeckt und entsprechend behandelt werden können. Es gibt drei verschiedene Vorsorgearten: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Die Pflichtvorsorge muss von der Geschäftsleitung ausgehen und ist eine Voraussetzung zur Tätigkeitsausübung. Die Vorsorgeuntersuchung muss vor Beginn der Tätigkeit und danach in geregelten Abständen erfolgen.

Bei der Angebotsvorsorge handelt es sich um Angebote für die Mitarbeiter, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden müssen. Als Beispiel können Vorsorgemaßnahmen, bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten genannt werden. Dafür erfolgt eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Für einige Tätigkeiten benötigen die Mitarbeiter spezielle Sehhilfen. Der Arbeitgeber muss sie zur Verfügung stellen.

Bei der Wunschvorsorge werden weitere, nicht vorgeschriebene Vorsorgemaßnahmen vom Chef auf den Wunsch der Beschäftigten hin gewährleistet. Die Wunschvorsorge wird durchgeführt, wenn die Arbeitsbedingungen einen Gesundheitsschaden herbeiführen könnten.

Beurteilung der Gefährdungssituation

Betrieblicher GesundheitsschutzEs ist verpflichtend, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Das erste Mal muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Spätestens sollte aber alle zwei Jahre danach eine erneute Überprüfung stattfinden, um die Gefahrensituation neu zu bewerten.

Zertifiziertes betriebliches Gesundheitsmanagement

Es gibt verschiedene Standards und Zertifizierungen für ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Dabei wird anhand von Leitlinien eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und entsprechend passende Schritte für den Schutz der Arbeiter eingeleitet. Dadurch wird die Sicherheit und das Wohlbefinden dauerhaft gesteigert. Ein Beispiel ist die Zertifizierung nach ISO 45001.

Unternehmerpflicht

Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die die Geschäftsleitung dazu verpflichten, ausreichende Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen. Der Arbeitgeber ist allein für die Einhaltung der Bestimmungen zuständig.

Er steht zudem in der Pflicht, die Erste Hilfe zu organisieren sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. Die Fachkräfte unterstützen die Geschäftsleitung bei der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen. Dafür müssen spezielle Fortbildungen stattfinden.

Der Betriebsrat analysiert die Ausgangssituation und bereitet Vorschläge vor, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Allerdings muss die Geschäftsführung nicht jeder Anregung Folge leisten.

Sobald die Geschäftsleitung jedoch eine Anweisung erlässt, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz steht, gilt diese als bindend. Ein Verstoß kann in letzter Konsequenz eine Kündigung nach sich ziehen.

Steuerliche Vorteile

DGUVDer Unternehmer kann jedem Mitarbeiter 500€ jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei Leistungen aus dem Bereich des Gesundheitsschutzes bezahlen oder bezuschussen. Voraussetzung ist, dass diese Unterstützung zusätzlich zum Arbeitslohn entrichtet wird und die zu unterstützenden Kurse oder Trainings bestimmte Kriterien erfüllen.

Eine Erstattung der Kosten ist nur möglich, sofern es sich um Mittel zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes handelt oder die betriebliche Gesundheitsförderung fokussiert. Die besuchten Kurse müssen die Kriterien des Leitfadens „Prävention“ des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen erfüllen. Daher ist z.B. die Übernahme der Beiträge für den normalen Besuch eines Fitnessstudios nicht machbar.

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