ArbeitszeitgesetzAuf dem Bild ist eine Frau zu sehen, die sich in einem Zeiterfassungssystem einloggen möchte. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitszeitgesetz verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren.

Beim Jobeinstieg und auch im beruflichen Alltag kommen regelmäßig Fragen zum Arbeitszeitgesetz auf. In diesem Ratgeber geben wir einen kurzen Überblick über das Gesetz und die wichtigsten Inhalte.

Was besagt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten sowie die notwendigen Pausenzeiten. Das Gesetz wird auch als ArbZG abgekürzt. Es wird als ein eigenständiges Teilgebiet des Arbeitsschutzes angesehen (weiterführende Informationen zum Schutz der Beschäftigten werden im Arbeitsschutzgesetz aufgeführt).

Als Arbeitszeit wird die Zeit betrachtet, die mit Beginn der Arbeit startet und mut dem Ende der Tätigkeit aufhört. Allerdings müssen die Pausen bei der Berechnung abgezogen werden. Bei mehreren Arbeitgebern müssen die verschiedenen Arbeitszeiten wiederum zusammengerechnet werden. Als Ausnahme gelten die Arbeiten im Bergbau unter Tage. In diesem Fall werden auch die Ruhezeiten zur Arbeitszeit gerechnet.

Wenn Mitarbeiter unter einer hohen zeitlichen Beanspruchung stehen, können gesundheitliche Probleme auftreten. Ziel des Gesetzes ist daher die Vermeidung bzw. Verminderung von Gefahren und Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz, die durch eine hohe Arbeitsdauer auftreten können, und somit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Arbeitszeitdefinition

Um zu wissen, wie viele Arbeitsstunden der Beschäftigte gearbeitet hat, muss zunächst geklärt werden, was alles zur Arbeitszeit  gehört und was nicht.

Der Arbeitsweg gehört nicht mit in die Arbeitszeitberechnung. Ein Sonderfall besteht dabei im versicherungsrechtlichen Sinne, denn das Arbeitsschutzgesetz schließt den Arbeitsweg mit ein. Auch das Umkleiden wird nur als Arbeitszeit verstanden, sofern der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt und das Umziehen im Betrieb erfolgen muss. Die Arbeitszeit beginnt erst mit Arbeitsbeginn.

Wer unterliegt dem Gesetz?

Dem Gesetz unterliegen alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind leitende Angestellte, Chefärzte sowie Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ebenso werden Personen, die minderjährig sind, freiberufliche Mitarbeiter, Beamte, Richter und Soldaten in dem Gesetz nicht eingeschlossen.

Doch wie viele Wochenstunden dürfen die Beschäftigten denn maximal arbeiten?

Arbeitnehmerarbeitszeiten

Grundsätzlich gilt, dass eine arbeitende Person die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf 10 Arbeitsstunden täglich ist nur dann zulässig, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden täglich nicht überschritten wird.

Pro Woche darf ein Arbeitnehmer maximal 48 Stunden arbeiten. Übers Jahr gerechnet bestimmt das ArbZG eine maximale Arbeitsdauer von 2.304 Arbeitsstunden. Bei einer 6-Tage-Woche würde das 48 Arbeitswochen bedeuten, da 4 Urlaubswochen gesetzlich vorgeschrieben sind. Kurzfristig darf die Arbeitszeit auf 60 Wochenstunden erhöht werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie wieder ausgeglichen wird.Auf dem Bild ist zu sehen, dass Arbeitnehmer häufig Zeitstress haben. Um Konzentrationsfähig zu bleiben ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausen im Gesetz zur Arbeitszeit sehr wichtig.

Dadurch, dass in vielen Berufen nur eine 5-Arbeitstage-Woche vorherrscht, kann dementsprechend mehr gearbeitet werden. Im Schnitt können 9,6 Arbeitsstunden gearbeitet werden, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen [9,6 multipliziert mit 5 Arbeitstagen geteilt durch 6 Werktage ergibt einen 8-Stunden-Tag]. Trotzdem bleibt die Grenze von 10 Arbeitsstunden pro Tag geltend, die im Anschluss wieder ausgeglichen werden müssen.

Ruhepause

Der Beschäftigte ist dazu verpflichtet, Ruhepausen einzuhalten. Dabei hängt die Mindestdauer der Pause von der geleisteten Arbeitsdauer am Tag ab. Pausen bzw. Unterbrechungen sind notwendig, um die Konzentration aufrechtzuerhalten.

Arbeitszeit am Tag Mindestminutendauer der Pause
Bis 6 Stunden 0 Min.
Zwischen 6 – 9 Stunden 30 Min.
Mehr als 9 Stunden 45 Min.

Die Aufteilung der Pausenzeiten kann in mehrere kleine Ruhepausen von mindestens 15 Minuten vorgenommen werden. Somit wäre es möglich, bei einer werktäglichen Arbeitszeit von 9 Stunden täglich 3 Pausen à 15 Minuten zu machen (insgesamt 45 Minuten).

Ruhezeit

Um zur Erholung des Arbeitnehmers beizutragen, ist es gesetzlich ebenfalls geregelt, wie viel Ruhe- oder Freizeit zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Tätigkeit am nächsten Arbeitstag liegen muss. In Deutschland ist vorgeschrieben, dass diese freie Zeit insgesamt mindestens 11 Stunden betragen muss.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wer beispielsweise in einem Krankenhaus oder einer anderen pflegenden Einrichtung arbeitet, darf die Ruhezeit um maximal 1 Stunde verkürzen, sofern die verkürzte Ruhezeit innerhalb von einem Monat nachgeholt wird. Dieselbe Regelung gilt für Personen in Verkehrsbetrieben, der Gastronomie oder Landwirtschaft. Sonderregelungen betreffen auch insbesondere Kraftfahrer und ihre Lenkzeiten.

Sonderfall Nachtschicht

Für die Nachtschicht gibt es besondere Regelungen. Dennoch dürfen auch Personen, die in der Nachtschicht arbeiten, im Durchschnitt die 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf 10 Stunden Arbeitszeit ist nur möglich, sofern der Ausgleich innerhalb der folgenden vier Wochen erfolgt. Diese Personen müssen sich in einem Zeitraum von 1-3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.

Wenn die Untersuchung ergibt, dass die Nacharbeit gesundheitsgefährdend ist, muss ein Tagesarbeitsplatz angeboten werden. Dasselbe gilt, falls die oder der Arbeitnehmer ein Kind im Alter von 12 Jahren betreuen oder einen schwer pflegebedürftigen Angehörigen pflegen muss.

Nachtarbeitnehmer müssen die gleichen Möglichkeiten zu Weiterbildungsmöglichkeiten oder Karrieremöglichkeiten haben wie andere Mitarbeiter. Sollten keine tariflichen Vereinbarungen bestehen, muss den Arbeitnehmern eine angemessene Anzahl an bezahlten freien Tagen gewährt werden.

Sonn- und Feiertage

Nicht nur das Arbeitszeitgesetz, sogar das Grundgesetz enthält Regelungen, die das Arbeitsrecht an Sonn- und Feiertagen bestimmt. Der §9 Abs. 1 ArbZG bestimmt, dass Beschäftigte an einem Sonn- und Feiertag von 0 – 24 Uhr keiner Arbeitsbeschäftigung nachgehen dürfen.

Läuft der Betrieb in einem mehrschichtigen System, kann die Feiertagsruhe um 6 Stunden verschoben werden, sofern im Anschluss eine 24-stündige-Ruhefrist eingehalten wird.

Von dieser Regelung sind wiederum einige Bereiche ausgenommen. In Bäckereien dürfen die Beschäftigten an diesen Tagen 3 Arbeitsstunden arbeiten. Öffentlicher Dienst wie Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser sowie Gaststätten oder ähnliche Einrichtungen sind von dieser Regelung komplett ausgeschlossen. Sie dürfen den ganzen Tag arbeiten. Für Messen oder Sportveranstaltungen können einzelne Ausnahmen erteilt werden.

Personen, die an Sonntagen arbeiten, müssen allerdings mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben. Die Einhaltung der Sonntags- und Feiertagsruhe überwachen die Gewerbeaufsichtsämter.

Notfallsituationen

Auf dem Foto ist eine Dame, die sehr viel Arbeit zu erledigen hat. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, die gesetzlichen Pausenzeiten einzuhalten, damit keine unnötigen Fehler passieren.Im Notfall können die verschiedenen Regelungen zur maximalen Arbeitszeit sowie zur Einhaltung der Erholungszeiten umgangen werden. Solche Notfallsituationen treten bei Bränden; Naturkatastrophen, aber auch beim Verderben wichtiger Rohstoffe und Misslingen von Arbeitsergebnissen ein. Eine verspätete Lieferung oder eine hohe Krankenquote rechtfertigen diese Ausnahmesituation wiederum nicht.

Aber auch für diese Arbeitsstunden muss im Laufe der nächsten 6 Kalendermonaten ein Ausgleich stattfinden.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung

Das EuGH hat 2019 beschlossen, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sein müssen, eine Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter durchzuführen. Die Entscheidung beruht auf dem Grundrecht von Arbeitnehmern auf die Einhaltung von regelmäßigen Ruhezeiten sowie der Begrenzung der Höchstarbeitszeiten.

Aus diesem Grund müssen die Arbeitgeber ein System benutzen, das eine genaue Wiedergabe der geleisteten Arbeit ermöglicht. Viele Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie beispielsweise das Arbeiten im Homeoffice möglichst korrekt wiedergeben. Bisher mussten Firmen nur die Überstunden dokumentieren.

 

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